Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?
Benötigte Unterlagen für die Immobilienbewertung:
- Bauakte, Lageplan, Grundrisspläne und Ansichtspläne, sonstige Pläne (Umbau, Ausbau, etc.)
- Berechnung der Mietflächen (gewerblichen Raum nach Flächendefinition MF-G, gif) sowie bei großflächigen Industriearealen mit Angaben zum Baujahr der einzelnen Baukörper
- Aktuelles Grundbuchblatt nebst Eintragungsbewilligungen (Notarvertrag) der in Abt. II des Grundbuchs eingetragenen Rechten (Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten u. a.)
- Erbbaurechtsvertrag mit Angaben zum aktuellen Erbbauzins
- Auskunft aus dem Bau- und Altlastenverzeichnis, über Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und Kommunalabgabengesetz sowie über eventuelle Denkmalschutzauflagen
- Evtl. vorhandene Wertgutachten
- Ggf. Angaben über Modernisierungen, ggf. Angaben über Schäden. Bei Wertermittlungsgutachten zum Zwecke der güterrechtlichen Auseinandersetzung ist eine schriftliche Aufstellung der durchgeführten Umbau-, Instandsetzung- und/oder Modernisierungsmaßnahmen im Zeitraum des Anfangs-/Endvermögens, mit Angaben des Umfangs und der Kosten zwingend erforderlich.
- Evtl. vorhandener Energieausweis
Zusätzlich bei der Bewertung von Eigentumswohnungen:
- Teilungserklärung
- Verwaltervertrag / Hausordnung / Nebenkostenabrechnung / aktueller Etat-/Wirtschaftsplan
- Protokolle der letzten beiden Eigentümerversammlungen
- Geschossplan und Kennzeichnung der Eigentumswohnung, Tiefgarage und Keller
- Besteht eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG über vorhandene Pkw-Stellplätze oder Garagen?
Zusätzlich bei vermieteten Objekten:
- Gültiger Mietvertrag mit den Erhöhungsschreiben und Nachträgen
- Oder aktuelle, unterschriebene Miet- und Flächenaufstellung mit Angaben zur Nutzungsart (Büro-, Sozial-, Lager- und Verkaufsfläche, Pkw-Stellplätzen u. a.) sowie Geschosslage (Keller-, Erd- und Obergeschosse)
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für eine Bewertung?
Soweit alle bewertungsrelevanten Unterlagen vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit für ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB nach dem Ortstermin ca. 7-10 Werktage. Bei einem Kurzgutachten beträgt die Bearbeitungszeit nach dem Ortstermin ca. 5-7 Werktage. Einen Besichtigungstermin können wir mit Ihnen zeitnah abstimmen.
Wie lang ist ein Verkehrswertgutachten gültig?
Das Verkehrswertgutachten ist ein stichtagsbezogener Wert, abgeleitet von der momentanen Lage auf dem Grundstücksmarkt, unter Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse. Er ergibt sich aus dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage und wird bestimmt von Preisen, die im normalen Geschäftsverkehr allein nach objektiven Maßstäben gegenwärtig erzielt werden können. Resultierend aus seiner Zweckbestimmung besitzt der Marktwert eine vom jeweiligen Marktgeschehen abgeleitete - gegebenenfalls nur kurzzeitige - Gültigkeit. In der Regel werden Verkehrswertgutachten in stabilen Teilmärkten als ausreichend aktuell angesehen, wenn der Wertermittlungsstichtag nicht länger als sechs Monate zurück liegt.
Wie hoch ist das Honorar für die Gutachtenerstellung?
Genauere Informationen erhalten Sie unter dem punkt Honorar & Preise