Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten wird in der Regel bei Scheidung oder Vermögenstrennung bzw. Vermögensübersicht sowie bei Erbschaftsangelegenheiten und der Finanzierung einer Immobilie benötigt. Eine unabhängige und neutrale Bewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks.

Ein Verkehrswertgutachten bzw. Immobilienwertermittlung wird in der Regel beim Kauf oder Verkauf, Scheidung oder Vermögenstrennung bzw. Vermögensübersicht sowie bei Erbschaftsangelegenheiten und der Finanzierung einer Immobilie benötigt.

Das durch einen Sachverständigen erstellte Wertgutachten führt eine Übersicht über die Immobilie oder das Grundstück mit der Auflistung der jeweiligen Ausstattung, Lage und Zustand sowie je nach Berechnung Ausführung Vergleichsangebote oder Wertangaben des städtischen Gutachterausschusses sowie eine Auflistung von vorhandenen Instandhaltungsstau, Bauschäden und eine Dokumentation in Form von Bildern des Objektes.

Bei der Wertberechnung von Immobilien ist eine unabhängige und neutrale Ausgangsposition zwingend erforderlich denn nur so kann eine unbeeinflusste Bewertung stattfinden. Als Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien und unbebauten Grundstücken liegt die Qualifikation zur Erstellung von Immobilien-Wertgutachten vor.

Vor der Erstellung des endgültigen Gutachtens über den Immobilienwert liegt immer eine Objektbegehung voraus sowie die Prüfung der Bauakte oder Bau- & Objektunterlagen. Nach der neuen Energieeinsparverordnung die für wohnwirtschaftlich genutzter Häuser gilt ist für den Gutachter auch die Prüfung des Energieausweises nötig. Auch der Energiekennwert zählt im Wertgutachten eine große Rolle.

Eventuell anstehende Modernisierungsarbeiten können so erkannt und mit in den Wert einfließen. Durch eine Thermografie-Untersuchung mit Hilfe einer Wärmebildkamera kann der energetische Nutzwert des Gebäudes erkannt, dokumentiert und dargestellt werden.

Nicht direkt sichtbare Schäden wie flasch isolierte Fenster und Türen oder fehlende Außendämmung des Gebäudes, mangelhafte Dachdämmung sowie Kältebrücken und Schäden am Mauerwerk können so erkannt und aufgezeichnet werden.

Neben der unabhängigen Wertermittlung bzw. Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB bieten wir auch Kaufberatungen für Immobilien an.

Zufriedene Auftraggeber:
• Privatpersonen
• Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer
• Versicherungen und Banken