Einfamilienhaus in einer Wohnsiedlung

Immobilien­gutachten bei Leibrente und Teilverkauf

Wer die eigene Immobilie verrentet oder einen Anteil davon verkauft, sollte den Ausgangswert unabhängig kennen – die Anbieter solcher Modelle setzen den Wert sonst selbst fest.

Foto: Metilsteiner, Wikimedia Commons, CC BY 3.0, zugeschnitten

Was Immobilienverrentung und Teilverkauf bedeuten

Bei einer Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie vollständig, behalten sich aber ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor und erhalten statt eines Einmalbetrags eine monatliche Rente, oft ergänzt um eine Einmalzahlung. Bei einem Teilverkauf verkaufen sie nur einen Anteil – meist bis zu 50 Prozent – der Immobilie an einen Anbieter, bewohnen sie aber weiter und zahlen dafür ein monatliches Nutzungsentgelt. Beide Modelle richten sich vor allem an ältere Eigentümer, die im Alter zusätzliche Liquidität wollen, ohne auszuziehen.

Warum der Ausgangswert entscheidend ist

In beiden Modellen ist der angesetzte Immobilienwert die zentrale Rechengröße: Er bestimmt die Höhe der Leibrente, den Kaufpreis für den verkauften Anteil beim Teilverkauf und – bei der Leibrente – auch den Abzug für das vorbehaltene Wohnrecht oder den Nießbrauch. Diesen Wert ermitteln bei vielen Anbietern zunächst deren eigene oder beauftragte Gutachter. Ein unabhängiges, selbst in Auftrag gegebenes Gutachten gibt Eigentümern eine eigene, belastbare Vergleichsgröße, bevor sie ein Angebot unterschreiben.

Worauf zu achten ist

Wert des Wohnrechts oder Nießbrauchs

Bei der Leibrente wird der Wert des vorbehaltenen Wohnrechts oder Nießbrauchs vom Verkehrswert abgezogen, bevor die Rente berechnet wird. Je jünger die berechtigte Person und je höher der unterstellte Mietwert, desto größer dieser Abzug – und desto niedriger fällt die Rente im Verhältnis zum Immobilienwert aus. Diese Berechnung nachzuvollziehen, gehört zu den wichtigsten Punkten vor einer Entscheidung.

Wertsteigerung und spätere Verkäufe

Beim Teilverkauf bleibt der veräußerte Anteil im Eigentum des Anbieters. Steigt der Immobilienwert, steigt auch der Wert dieses Anteils – ein Vorteil, der beim Rückkauf oder bei einem späteren Gesamtverkauf zu Buche schlägt. Ein aktueller, unabhängiger Wert zum Zeitpunkt des Teilverkaufs ist deshalb auch als Referenzpunkt für spätere Auseinandersetzungen wichtig.

Instandhaltung und Nutzungsentgelt

Bei einem Teilverkauf bleibt regelmäßig der bisherige Eigentümer für Instandhaltung zuständig, obwohl ihm nur noch ein Teil der Immobilie gehört, und zahlt zusätzlich ein Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil. Diese laufenden Kosten sollten Sie den erwarteten Vorteilen des Modells gegenüberstellen.

Hoher Preis für die gewonnene Liquidität

Sowohl Leibrentenmodelle als auch Teilverkäufe sind in der Regel deutlich teurer als ein klassischer Immobilienkredit oder eine Umkehrhypothek: Die Anbieter kalkulieren ihr eigenes Risiko, ihre Marge und die Kosten der vertraglichen Absicherung in die Konditionen ein. Wirtschaftlich betrachtet erhalten Eigentümer für den abgegebenen Wertanteil oft deutlich weniger, als eine unabhängige Bewertung nahelegen würde. Ob sich ein solches Modell im Einzelfall lohnt, hängt stark von der persönlichen Situation ab – etwa ob überhaupt eine Finanzierung über eine Bank infrage käme. Wir bewerten die Immobilie sachlich und unabhängig; eine Empfehlung für oder gegen ein bestimmtes Modell ist nicht Teil unserer Leistung und sollte mit einer unabhängigen Finanz- oder Verbraucherberatung besprochen werden.

Auswirkungen auf spätere Erben

Sowohl Leibrente als auch Teilverkauf verändern, was später an die Erben übergeht: Bei der Leibrente ist die Immobilie zum Zeitpunkt des Todes bereits vollständig verkauft, bei einem Teilverkauf gehört den Erben nur noch der verbliebene Anteil, häufig belastet mit einem Rückkaufrecht des Anbieters. Wer Kinder oder andere Angehörige hat, die auf ein Erbe gerechnet haben oder deren Pflichtteilsansprüche berührt sein könnten, sollte diese Wirkung vorab bedenken und im Zweifel offen ansprechen. Auch hier gilt: Der unabhängig ermittelte Immobilienwert ist die Grundlage, um die Auswirkungen auf das spätere Erbe überhaupt beziffern zu können.

Alternative Wege prüfen

Bevor Sie sich für eine Immobilienverrentung oder einen Teilverkauf entscheiden, lohnt sich häufig ein Blick auf klassische Alternativen: eine Umschuldung oder zusätzliche Beleihung über die Bank, ein Finanzierungsgutachten als Grundlage dafür, oder – wenn ein Auszug ohnehin infrage kommt – ein regulärer Verkauf zum vollen Verkehrswert. Ein unabhängiges Gutachten hilft, diese Optionen anhand desselben, objektiven Immobilienwerts zu vergleichen, statt sich allein auf die Berechnung eines einzelnen Anbieters zu verlassen.

Wenn eine Pflegesituation der Anlass ist

Häufig ist der Anlass für eine Immobilienverrentung oder einen Teilverkauf, dass zusätzliche Mittel für die eigene Pflege oder die spätere Absicherung im Alter gebraucht werden. In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf die Regeln zu Schonvermögen und Immobilienverwertung, falls später Sozialleistungen infrage kommen – mehr dazu unter Gutachten bei Heimkosten und Sozialamt. Ein unabhängiger Immobilienwert ist in beiden Situationen die gleiche, verlässliche Ausgangsgröße.

Vertrag genau prüfen

Sowohl bei der Leibrente als auch beim Teilverkauf lohnt sich vor der Unterschrift ein genauer Blick in den Vertragsentwurf: Wie ist die Rente oder das Nutzungsentgelt an die Inflation gekoppelt? Wer trägt größere Instandhaltungskosten wie eine Dachsanierung? Was passiert, wenn der Anbieter insolvent wird, und wie ist das vorbehaltene Wohnrecht grundbuchlich abgesichert? Diese Fragen beantwortet ein Wertgutachten nicht – dafür ist eine unabhängige rechtliche Prüfung des Vertrags unerlässlich, idealerweise durch einen auf solche Modelle spezialisierten Anwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Wie wir Sie unterstützen

  • Unabhängiges Verkehrswertgutachten als eigene Vergleichsgröße zum Angebot des Anbieters
  • Gesonderte Bewertung eines vorbehaltenen Wohnrechts oder Nießbrauchs bei der Leibrente
  • Nachvollziehbare Dokumentation, die Sie in Vertragsverhandlungen einbringen können

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Grundbuchauszug, Lageplan, Baupläne, soweit vorhanden
  • Angaben zu Zustand, Baujahr und Modernisierungen
  • Vorliegendes Angebot des Anbieters, sofern schon vorhanden
  • Geburtsdatum der Person, für die ein Wohnrecht oder Nießbrauch bewertet werden soll

Praxistipp: Holen Sie ein unabhängiges Gutachten ein, bevor Sie sich auf den vom Anbieter genannten Immobilienwert einlassen. Vergleichen Sie außerdem mehrere Angebote und ziehen Sie eine unabhängige Verbraucherberatung hinzu – die Modelle unterscheiden sich in Konditionen und Kosten teils erheblich.

Häufige Fragen

Sind Leibrente und Teilverkauf günstiger als ein Kredit?
In der Regel nicht. Beide Modelle sind meist deutlich teurer als eine klassische Finanzierung, weil Anbieter ihr eigenes Risiko und ihre Marge einpreisen. Ob sich ein Modell dennoch lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab.
Wer legt den Immobilienwert bei einem Teilverkauf fest?
Meist zunächst ein vom Anbieter beauftragter Gutachter. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten gibt Ihnen eine zusätzliche, neutrale Vergleichsgröße.
Wie wirkt sich ein vorbehaltenes Wohnrecht auf die Leibrente aus?
Der Wert des Wohnrechts wird vom Immobilienwert abgezogen, bevor die Rente berechnet wird. Je höher dieser Abzug, desto niedriger fällt die Rente im Verhältnis zum Gesamtwert aus.
Empfehlen Sie ein bestimmtes Anbietermodell?
Nein. Wir ermitteln den Immobilienwert unabhängig und sachlich. Eine Empfehlung für oder gegen ein Modell ist nicht Teil unserer Leistung.

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