Wenn Ihre Mandanten ein Immobiliengutachten brauchen, soll es schnell gehen, belastbar sein und vor Finanzamt oder Gericht bestehen. Genau darauf ist unsere Arbeit ausgerichtet.
Was Sie erwarten können
- Anerkannte Qualifikation: zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 – geeignet als Nachweis nach § 198 Abs. 2 BewG
- Schnelle Termine: Ortstermin meist innerhalb weniger Tage, Gutachten 7–10 Werktage danach
- Rückwirkende Stichtage: Todestag, Schenkungstag, Anfangs- und Endvermögen
- Klare Honorare: Ihr Mandant kennt die Kosten vorab
- Bayernweit: auch für Mandanten mit Immobilien außerhalb der Region
- Unterlagenbeschaffung: Bauakte, Grundbuch und Auskünfte fordern wir auf Wunsch selbst an
Typische Mandate
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- Vorweggenommene Erbfolge mit Wohnrecht oder Nießbrauch
- Zugewinnausgleich, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung
- Entnahme aus dem Betriebsvermögen, Betriebsaufgabe
- Gesellschafterauseinandersetzung, Unternehmensnachfolge
Zusammenarbeit
Sie oder Ihr Mandant beauftragen uns direkt. Auf Wunsch geht das Gutachten parallel an Ihre Kanzlei, und wir stehen für Rückfragen des Finanzamts oder der Gegenseite zur Verfügung. Gern stellen wir uns auch persönlich vor – mit einem Mustergutachten zur Ansicht.
