Altes Bauernhaus in der Oberpfalz

Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Gutachten senken

Das Finanzamt bewertet Ihre Immobilie pauschal – oft zu hoch. Mit unserem zertifizierten Gutachten weisen Sie den niedrigeren Wert nach.

Foto: Kd6=dra, Wikimedia Commons, CC0, zugeschnitten

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, zahlt Steuer auf ihren Wert. Diesen Wert ermittelt das Finanzamt nicht mit einer Besichtigung, sondern pauschal – anhand von Bodenrichtwerten und Durchschnittsdaten. Ein renovierungsbedürftiges Haus wird dabei oft wie ein gepflegtes bewertet.

Nach § 198 Bewertungsgesetz können Sie nachweisen, dass der tatsächliche Wert niedriger ist. Dann muss das Finanzamt diesen Wert ansetzen.

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Typisch bei Sanierungsstau, Wohnrecht oder schwacher Lage. Ergibt ca. .
Geld, Depot, weitere Werte
Steuer ohne Gutachten
Steuer mit Gutachten
Mögliche Ersparnis

Nach Abzug des Gutachterhonorars ( inkl. MwSt.) bleiben .

Gutachten anfragen

Vereinfachte Schätzung nach §§ 14, 16, 19 ErbStG ohne Härteausgleich, frühere Erwerbe (Vorerwerbe) und Steuerbefreiungen wie das Familienheim. Keine Steuerberatung.

Warum die Qualifikation entscheidet

Als Nachweis akzeptiert das Finanzamt regelmäßig nur Gutachten des Gutachterausschusses, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind. Ein Gutachten ohne diese Qualifikation kann abgelehnt werden – das Honorar wäre dann umsonst ausgegeben.

Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Unsere Gutachten erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen.

Wann sich der Nachweis besonders lohnt

  • Sanierungs- oder Modernisierungsstau
  • Wohnrecht, Nießbrauch oder andere Belastungen im Grundbuch
  • Älteres Haus, ungünstiger Grundriss oder Bauschäden
  • Lage schlechter als der Durchschnitt des Bodenrichtwertgebiets
  • Landwirtschaftliche Anwesen, Resthöfe, Gewerbe- und Sonderimmobilien
  • Hohe Immobilienwerte, etwa in München, bei denen die Freibeträge schnell ausgeschöpft sind

Auch wichtig bei Erbschaften

  • Pflichtteil: Ein neutrales Gutachten verhindert Streit über den Nachlasswert.
  • Erbengemeinschaft: Übernimmt ein Erbe die Immobilie, braucht es einen Wert, den alle akzeptieren.
  • Schenkung mit Wohnrecht: Das vorbehaltene Wohnrecht mindert den Wert der Schenkung – das Gutachten beziffert, um wie viel.

Wir sind keine Steuerberater. Die steuerliche Beratung übernimmt Ihr Steuerberater, mit dem wir uns gern abstimmen.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Gutachten für das Finanzamt?
Vor allem, wenn die Immobilie sanierungsbedürftig ist, ein Wohnrecht oder Nießbrauch eingetragen ist oder die Lage schwächer ist als der Durchschnitt der Bodenrichtwertzone. Dann weicht der pauschale Wert des Finanzamts oft deutlich vom tatsächlichen Wert ab.
Bis wann muss ich das Gutachten einreichen?
Maßgeblich ist der Bescheid über den Grundbesitzwert. Gegen ihn können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Besser ist es, das Gutachten schon mit der Feststellungserklärung einzureichen. Die Fristen klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Welcher Stichtag gilt?
Bei einer Erbschaft der Todestag, bei einer Schenkung der Tag der Ausführung. Wir bewerten die Immobilie auch rückwirkend zu diesem Stichtag.
Erkennt das Finanzamt jedes Gutachten an?
Nein. Nach § 198 Abs. 2 BewG dienen regelmäßig nur Gutachten des Gutachterausschusses, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger als Nachweis. Unsere Gutachten erstellt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger.

Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

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