Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, zahlt Steuer auf ihren Wert. Diesen Wert ermittelt das Finanzamt nicht mit einer Besichtigung, sondern pauschal – anhand von Bodenrichtwerten und Durchschnittsdaten. Ein renovierungsbedürftiges Haus wird dabei oft wie ein gepflegtes bewertet.
Nach § 198 Bewertungsgesetz können Sie nachweisen, dass der tatsächliche Wert niedriger ist. Dann muss das Finanzamt diesen Wert ansetzen.
Erbschaft-Check: Wie viel Steuer lässt sich sparen?
Schätzen Sie in 30 Sekunden, was ein Gutachten bringen kann.
- Steuer ohne Gutachten
- Steuer mit Gutachten
Nach Abzug des Gutachterhonorars ( inkl. MwSt.) bleiben .
In diesem Fall bleibt der Erwerb im Freibetrag – für die Steuer lohnt sich ein Gutachten nicht. Für Pflichtteil oder Erbauseinandersetzung kann es trotzdem sinnvoll sein.
Gutachten anfragenVereinfachte Schätzung nach §§ 14, 16, 19 ErbStG ohne Härteausgleich, frühere Erwerbe (Vorerwerbe) und Steuerbefreiungen wie das Familienheim. Keine Steuerberatung.
Warum die Qualifikation entscheidet
Als Nachweis akzeptiert das Finanzamt regelmäßig nur Gutachten des Gutachterausschusses, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind. Ein Gutachten ohne diese Qualifikation kann abgelehnt werden – das Honorar wäre dann umsonst ausgegeben.
Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Unsere Gutachten erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen.
Wann sich der Nachweis besonders lohnt
- Sanierungs- oder Modernisierungsstau
- Wohnrecht, Nießbrauch oder andere Belastungen im Grundbuch
- Älteres Haus, ungünstiger Grundriss oder Bauschäden
- Lage schlechter als der Durchschnitt des Bodenrichtwertgebiets
- Landwirtschaftliche Anwesen, Resthöfe, Gewerbe- und Sonderimmobilien
- Hohe Immobilienwerte, etwa in München, bei denen die Freibeträge schnell ausgeschöpft sind
Auch wichtig bei Erbschaften
- Pflichtteil: Ein neutrales Gutachten verhindert Streit über den Nachlasswert.
- Erbengemeinschaft: Übernimmt ein Erbe die Immobilie, braucht es einen Wert, den alle akzeptieren.
- Schenkung mit Wohnrecht: Das vorbehaltene Wohnrecht mindert den Wert der Schenkung – das Gutachten beziffert, um wie viel.
Wir sind keine Steuerberater. Die steuerliche Beratung übernimmt Ihr Steuerberater, mit dem wir uns gern abstimmen.
