Altes Bauernhaus in der Oberpfalz

Grundbesitzwertbescheid zu hoch – was Sie tun können

Bei Erbschaft und Schenkung stellt das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie in einem eigenen Bescheid fest. Ist er zu hoch, haben Sie nur einen Monat Zeit.

Foto: Kd6=dra, Wikimedia Commons, CC0, zugeschnitten

Der Ablauf beim Finanzamt

  1. Nach einer Erbschaft oder Schenkung fordert das Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts an.
  2. Das Lagefinanzamt – also das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt – ermittelt den Grundbesitzwert und erlässt einen Feststellungsbescheid.
  3. Dieser Wert ist für den späteren Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid bindend.

Wichtig: Einwände gegen den Wert der Immobilie müssen gegen den Feststellungsbescheid erhoben werden – nicht erst gegen den Steuerbescheid. Dann ist es zu spät.

Frist: ein Monat

Gegen den Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Das Gutachten muss dann nicht sofort vorliegen – der Einspruch kann zunächst fristwahrend eingelegt und die Begründung nachgereicht werden. Die genaue Vorgehensweise klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Wann sich der Einspruch lohnt

  • Die Immobilie hat Sanierungsstau, Bauschäden oder eine veraltete Ausstattung
  • Ein Wohnrecht oder Nießbrauch wurde nicht oder zu gering berücksichtigt
  • Das Grundstück ist sehr groß, ungünstig geschnitten oder teilweise nicht bebaubar
  • Die Lage ist schlechter als der Durchschnitt der Bodenrichtwertzone

Welches Gutachten das Finanzamt akzeptiert

Nach § 198 Abs. 2 Bewertungsgesetz dienen regelmäßig Gutachten des Gutachterausschusses oder von Sachverständigen als Nachweis, die öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind. Unsere Gutachten erstellt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger.

Ob sich das Gutachten rechnet, zeigt Ihnen unser Erbschaft-Rechner in 30 Sekunden.

Häufige Fragen

Kann ich auch noch nach Ablauf der Einspruchsfrist ein Gutachten einreichen?
In der Regel nicht mehr mit Wirkung für den bereits bestandskräftigen Bescheid. Deshalb sollten Sie früh handeln – idealerweise schon mit der Feststellungserklärung.
Welcher Stichtag gilt für das Gutachten?
Der Todestag bei einer Erbschaft, der Tag der Ausführung bei einer Schenkung. Wir bewerten rückwirkend zu diesem Stichtag.

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Fachlich geprüft von unseren zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

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