Warum der Wert so wichtig ist
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, hängt die Höhe des Anspruchs direkt von ihrem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls ab (§ 2311 BGB). Erben haben ein Interesse an einem niedrigen, Pflichtteilsberechtigte an einem hohen Wert – ein neutrales Gutachten schafft eine sachliche Grundlage.
Anspruch auf ein Gutachten
Pflichtteilsberechtigte können vom Erben nicht nur Auskunft über den Nachlass verlangen, sondern auch, dass der Wert von Nachlassgegenständen ermittelt wird (§ 2314 BGB). Die Kosten dafür trägt grundsätzlich der Nachlass. Welche Rechte im Einzelfall bestehen, klärt Ihr Anwalt.
Was wir für Sie bewerten
- Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien im Nachlass
- Rückwirkend zum Todestag des Erblassers
- Bei Schenkungen zu Lebzeiten (Pflichtteilsergänzung) zusätzlich zum Zeitpunkt der Schenkung
- Mit Berücksichtigung von Wohnrechten und Nießbrauch
Für wen wir tätig werden
Für Erben, für Pflichtteilsberechtigte oder – am besten – für beide gemeinsam. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten spart Kosten und verhindert, dass zwei gegensätzliche Parteigutachten gegeneinander stehen.
