Wohnhaus mit Mansarddach in München

Immobilien­gutachten für den Pflichtteil

Wer enterbt wurde, hat Anspruch auf den Pflichtteil – und der richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei Immobilien entscheidet das Gutachten über viel Geld.

Foto: Rufus46, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten

Warum der Wert so wichtig ist

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, hängt die Höhe des Anspruchs direkt von ihrem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls ab (§ 2311 BGB). Erben haben ein Interesse an einem niedrigen, Pflichtteilsberechtigte an einem hohen Wert – ein neutrales Gutachten schafft eine sachliche Grundlage.

Anspruch auf ein Gutachten

Pflichtteilsberechtigte können vom Erben nicht nur Auskunft über den Nachlass verlangen, sondern auch, dass der Wert von Nachlassgegenständen ermittelt wird (§ 2314 BGB). Die Kosten dafür trägt grundsätzlich der Nachlass. Welche Rechte im Einzelfall bestehen, klärt Ihr Anwalt.

Was wir für Sie bewerten

  • Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien im Nachlass
  • Rückwirkend zum Todestag des Erblassers
  • Bei Schenkungen zu Lebzeiten (Pflichtteilsergänzung) zusätzlich zum Zeitpunkt der Schenkung
  • Mit Berücksichtigung von Wohnrechten und Nießbrauch

Für wen wir tätig werden

Für Erben, für Pflichtteilsberechtigte oder – am besten – für beide gemeinsam. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten spart Kosten und verhindert, dass zwei gegensätzliche Parteigutachten gegeneinander stehen.

Häufige Fragen

Wer bezahlt das Gutachten beim Pflichtteil?
Verlangt der Pflichtteilsberechtigte die Wertermittlung nach § 2314 BGB, trägt grundsätzlich der Nachlass die Kosten. Beauftragt eine Partei ein eigenes Gutachten, zahlt sie es in der Regel selbst.
Reicht ein Kurzgutachten?
Für eine außergerichtliche Einigung manchmal ja. Kommt es zum Streit oder zum Gerichtsverfahren, sollte es ein vollständiges Verkehrswertgutachten sein.

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Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

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