Was ist eine Teilungsversteigerung?
Gehört eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam – etwa einer Erbengemeinschaft oder getrennten Ehepartnern –, kann jeder Miteigentümer beim Amtsgericht die Versteigerung beantragen, um die Gemeinschaft aufzulösen (§§ 180 ff. Zwangsversteigerungsgesetz). Die Zustimmung der anderen ist dafür nicht nötig.
Warum sie meist Geld kostet
- Versteigerungen erzielen oft weniger als einen freien Verkauf
- Gerichtskosten und Gutachterkosten des Gerichts gehen vom Erlös ab
- Das Verfahren dauert häufig ein Jahr oder länger
Der Weg über das Gutachten
Die meisten Streitigkeiten drehen sich um eine Frage: Was ist die Immobilie wert? Ein neutrales, von allen Beteiligten gemeinsam beauftragtes Verkehrswertgutachten beantwortet sie – und ist häufig die Grundlage dafür, dass ein Miteigentümer die anderen auszahlt oder man sich auf einen gemeinsamen Verkauf einigt.
Wenn es doch zur Versteigerung kommt
Im Verfahren setzt das Gericht einen Verkehrswert fest, meist auf Grundlage eines eigenen Gutachtens. Halten Sie diesen Wert für falsch, kann ein eigenes Gutachten Grundlage für eine Stellungnahme sein. Mehr dazu unter Zwangsversteigerung.
