Amtsgericht Weiden i.d.OPf.

Teilungsversteigerung – und wie ein Gutachten sie verhindern kann

Wenn sich Miteigentümer nicht einigen, kann jeder die Versteigerung der gemeinsamen Immobilie beantragen. Für alle Beteiligten ist das meist die teuerste Lösung.

Foto: Allexkoch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Gehört eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam – etwa einer Erbengemeinschaft oder getrennten Ehepartnern –, kann jeder Miteigentümer beim Amtsgericht die Versteigerung beantragen, um die Gemeinschaft aufzulösen (§§ 180 ff. Zwangsversteigerungsgesetz). Die Zustimmung der anderen ist dafür nicht nötig.

Warum sie meist Geld kostet

  • Versteigerungen erzielen oft weniger als einen freien Verkauf
  • Gerichtskosten und Gutachterkosten des Gerichts gehen vom Erlös ab
  • Das Verfahren dauert häufig ein Jahr oder länger

Der Weg über das Gutachten

Die meisten Streitigkeiten drehen sich um eine Frage: Was ist die Immobilie wert? Ein neutrales, von allen Beteiligten gemeinsam beauftragtes Verkehrswertgutachten beantwortet sie – und ist häufig die Grundlage dafür, dass ein Miteigentümer die anderen auszahlt oder man sich auf einen gemeinsamen Verkauf einigt.

Wenn es doch zur Versteigerung kommt

Im Verfahren setzt das Gericht einen Verkehrswert fest, meist auf Grundlage eines eigenen Gutachtens. Halten Sie diesen Wert für falsch, kann ein eigenes Gutachten Grundlage für eine Stellungnahme sein. Mehr dazu unter Zwangsversteigerung.

Häufige Fragen

Kann ich eine Teilungsversteigerung verhindern?
Nur in engen Ausnahmefällen, etwa vorübergehend zum Schutz von Kindern oder bei Ehegatten mit Zustimmungsvorbehalt. Das prüft ein Anwalt. Der praktische Weg ist meist eine Einigung auf Grundlage eines neutralen Gutachtens.

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