Amtsgericht Weiden i.d.OPf. am Schlörplatz

Gutachten vor der Zwangsversteigerung

Bevor Sie bieten: eine unabhängige, aktuelle Einschätzung, was die Immobilie wirklich wert ist.

Foto: Allexkoch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

In der Zwangsversteigerung legt das Amtsgericht einen Verkehrswert fest, der oft auf einer Besichtigung von außen beruht und zum Termin Monate alt sein kann. Wer mitbieten will, sollte sich eine eigene, aktuelle Einschätzung holen.

Für Bieter

  • Prüfung des gerichtlichen Gutachtens auf Plausibilität und Aktualität
  • Eigene Einschätzung von Lage, Zustand und Sanierungsbedarf – soweit zugänglich auch von innen
  • Festlegung Ihres Höchstgebots, damit Sie im Termin nicht über Ihr Limit gehen

Für Eigentümer und Gläubiger

Halten Sie den festgesetzten Verkehrswert für falsch, kann ein eigenes Gutachten Grundlage für eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht sein. Die rechtlichen Schritte besprechen Sie bitte mit Ihrem Anwalt.

Welches Gutachten passt

Für eine Kaufentscheidung reicht meist ein Kurzgutachten (1.180 € inkl. MwSt.). Für die Vorlage bei Gericht empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten.

Versteigerungstermine stehen fest. Melden Sie sich idealerweise drei bis vier Wochen vorher.

Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Angebot – ohne Verpflichtung.

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