In der Zwangsversteigerung legt das Amtsgericht einen Verkehrswert fest, der oft auf einer Besichtigung von außen beruht und zum Termin Monate alt sein kann. Wer mitbieten will, sollte sich eine eigene, aktuelle Einschätzung holen.
Für Bieter
- Prüfung des gerichtlichen Gutachtens auf Plausibilität und Aktualität
- Eigene Einschätzung von Lage, Zustand und Sanierungsbedarf – soweit zugänglich auch von innen
- Festlegung Ihres Höchstgebots, damit Sie im Termin nicht über Ihr Limit gehen
Für Eigentümer und Gläubiger
Halten Sie den festgesetzten Verkehrswert für falsch, kann ein eigenes Gutachten Grundlage für eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht sein. Die rechtlichen Schritte besprechen Sie bitte mit Ihrem Anwalt.
Welches Gutachten passt
Für eine Kaufentscheidung reicht meist ein Kurzgutachten (1.180 € inkl. MwSt.). Für die Vorlage bei Gericht empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten.
Versteigerungstermine stehen fest. Melden Sie sich idealerweise drei bis vier Wochen vorher.
