Warum Bieter das Gutachten ganz lesen sollten
Kurz gesagt: Wer in einer Zwangsversteigerung mitbieten will, sollte das Verkehrswertgutachten vollständig lesen und nicht nur auf den ausgewiesenen Verkehrswert schauen. Entscheidend sind Grundbuch, Rechte, Nutzungssituation, mögliche Sanierungskosten und das eigene maximale Gebot. Ein Verkehrswert im Gutachten ist nicht automatisch das persönliche wirtschaftliche Bietlimit.
In Zwangsversteigerungsverfahren liegt in der Regel ein Verkehrswertgutachten vor, auf das sich Bieter stützen können. Ein Gutachten ersetzt aber keine eigene Prüfung. Bestehende Gutachten aus Zwangsversteigerungsverfahren können fachlich geprüft und für Bieter erläutert werden, je nach Situation kann zusätzlich eine eigene Einschätzung sinnvoll sein. Unsere Leistungsübersicht: Gutachter für die Zwangsversteigerung.
Was Bieter häufig übersehen
- Eingetragene Rechte und Belastungen: Manche Rechte bleiben bestehen und müssen vom Ersteher übernommen werden. Siehe Dienstbarkeiten und Wohnrecht. Welche Rechte im Einzelfall bestehen bleiben, klärt das Verfahren, bei Fragen ein Rechtsanwalt.
- Tatsächlicher Zustand: Das Gutachten beschreibt den Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung. Seitdem kann sich einiges verändert haben.
- Eingeschränkte Besichtigung: Eine vollständige Innenbesichtigung war nicht immer möglich. Dann beruhen Angaben auf Annahmen, die im Gutachten stehen sollten.
- Nutzungssituation: Wer wohnt im Objekt? Ist es vermietet? Siehe Vermietete Immobilie bewerten.
Unsicher, was in Ihrem Fall passt? Wir sagen es Ihnen ehrlich, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Verkehrswert ist nicht gleich Bietlimit
Der im Gutachten ausgewiesene Verkehrswert beschreibt den Wert des Objekts nach den Regeln der Wertermittlung. Ihr persönliches Bietlimit hängt zusätzlich ab von Ihren Plänen und Mitteln: geplante Sanierungen, Nebenkosten, Finanzierung, Risiken wegen Rechten oder Zustand. Deshalb gilt: Der Verkehrswert ist ein wichtiger Anhaltspunkt, aber nicht automatisch der Betrag, den Sie bieten sollten. Wie der Verkehrswert zustande kommt, steht im Ratgeber Verkehrswert einfach erklärt.
Vor dem Termin: Checkliste
- Das Gutachten vollständig lesen, nicht nur die Verkehrswert-Zahl.
- Grundbuch und eingetragene Rechte prüfen.
- Nutzungssituation klären: Eigennutzung, Vermietung, Leerstand.
- Mögliche Sanierungskosten realistisch einplanen.
- Das eigene maximale Gebot vorher festlegen und dabei bleiben.
Wie Sie die Qualität eines Gutachtens einschätzen, lesen Sie im Beitrag Qualität eines Gutachtens erkennen. Wenn Sie vor dem Termin eine fachliche Einordnung möchten, melden Sie sich rechtzeitig, denn Termine sind feste Fristen.
Aus der Praxis
Bestehende Verkehrswertgutachten aus Zwangsversteigerungsverfahren können wir fachlich prüfen und hinsichtlich der für einen Bieter relevanten Punkte erläutern. Je nach Situation kann zusätzlich eine eigene Einschätzung sinnvoll sein.
Bieter übersehen häufig eingetragene Rechte, mögliche Belastungen, den tatsächlichen Zustand oder die Tatsache, dass eine vollständige Innenbesichtigung nicht immer möglich war. Ein Verkehrswert im Gutachten bedeutet außerdem nicht automatisch, dass dieser Betrag auch das persönliche wirtschaftliche Bietlimit sein sollte.
Vor dem Termin sollte das Gutachten vollständig gelesen und nicht nur der ausgewiesene Verkehrswert betrachtet werden. Grundbuch, Rechte, Nutzungssituation, mögliche Sanierungskosten und das eigene maximale Gebot sollten vorher feststehen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information. Wir ermitteln den Wert der Immobilie, leisten aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Dafür sind Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater zuständig. Rechtliche Fragen zum Verfahren, zu Fristen oder zum Zuschlag klärt ein Rechtsanwalt. Zur fachlichen Einordnung eines Gutachtens: Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
Kann man ein bestehendes Verkehrswertgutachten prüfen lassen?
Ist der Verkehrswert mein Bietlimit?
Was übersehen Bieter am häufigsten?
Beraten Sie auch rechtlich zum Verfahren?
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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
