Bei einer Scheidung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert – und der häufigste Streitpunkt. Soll einer das Haus behalten und den anderen auszahlen, oder geht es um den Zugewinnausgleich, braucht es einen Wert, auf den sich beide Seiten verlassen können.
Wofür das Gutachten gebraucht wird
- Zugewinnausgleich: Bewertung zum Anfangs- und Endvermögen, also teils rückwirkend zu zwei Stichtagen
- Übernahme durch einen Partner: Grundlage für die Auszahlung
- Verkauf: realistischer Angebotspreis
- Gerichtsverfahren: Gutachten zur Vorlage bei Anwalt und Familiengericht
Neutral – auch wenn nur eine Seite beauftragt
Wir bewerten, was die Immobilie am Markt wert ist, nicht, was einer Seite gefallen würde. Deshalb empfehlen wir, das Gutachten möglichst gemeinsam zu beauftragen und die Kosten zu teilen. Das spart ein zweites Gutachten.
Was Sie vorbereiten sollten
Für den Zugewinnausgleich brauchen wir eine Aufstellung der Umbauten, Instandsetzungen und Modernisierungen zwischen Hochzeit und Stichtag – mit Umfang und Kosten.
Wir erstellen das Gutachten – die rechtliche Beratung übernimmt Ihr Anwalt. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit der Kanzlei ab.
Kosten
Honorar ab 1.580 € inkl. MwSt., abhängig vom Wert der Immobilie. Bei zwei Stichtagen nennen wir Ihnen vorab einen Pauschalpreis. Preis berechnen
