Kurz gesagt: Der Zugewinnausgleich gleicht nach §§ 1373 ff. BGB den Vermögenszuwachs aus, den Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe erzielt haben. In der Regel wird die Hälfte des Unterschieds der beiderseitigen Zugewinne in Geld ausgeglichen. Eine Immobilie fließt dabei mit ihrem Wert zu bestimmten Stichtagen ein.
Rolle der Immobilie
Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Gehört eine Immobilie zum Vermögen, muss ihr Wert in der Regel zweimal bestimmt werden: zu Beginn des Güterstands, also zur Eheschließung, und zum Ende, in der Regel zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Wurde die Immobilie während der Ehe geerbt oder geschenkt, wird sie im Regelfall dem Anfangsvermögen zugerechnet; dann zählt ihr Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Praxis der Bewertung
Der Wert zur Eheschließung liegt oft viele Jahre zurück. Wir ermitteln solche Werte rückblickend und legen die damaligen Marktverhältnisse, etwa anhand von Daten des Gutachterausschusses, sowie den damaligen Zustand der Immobilie zugrunde. Hilfreich sind Kaufverträge, Baupläne und Nachweise über Modernisierungen; je weniger Unterlagen vorliegen, desto größer ist die Unsicherheit der Rückschau.
Für den Endstichtag ermitteln wir den Verkehrswert zum jeweiligen Wertermittlungsstichtag. Das Anfangsvermögen wird rechtlich in der Regel an die Geldwertentwicklung angepasst; diese Berechnung gehört zu Anwalt oder Gericht.
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Abgrenzung und Hinweise
Das Gutachten liefert ausschließlich den Immobilienwert. Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs, die Berücksichtigung von Darlehen und die Frage, was zum Anfangsvermögen zählt, klären Rechtsanwalt oder Gericht. Ein Ehevertrag kann den Güterstand abweichend regeln.
Vom Zugewinnausgleich zu unterscheiden ist die Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft: Gehört die Immobilie beiden, kann zusätzlich eine Teilungsversteigerung in Betracht kommen. Beauftragen beide Seiten gemeinsam ein Gutachten, lassen sich Streitigkeiten über den Wert in manchen Fällen vermeiden. Mehr dazu im Ratgeber Immobilie bei Scheidung bewerten.
Häufige Fragen
Zu welchen Stichtagen wird die Immobilie bewertet?
Kann der Wert zur Eheschließung noch ermittelt werden?
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.