Brachliegendes Industriegelände

Immobilien­bewertung in der Insolvenz

In einem Insolvenzverfahren muss schnell klar sein, was Immobilien wert sind – für die Verwertung, die Gläubiger und die Entscheidung zwischen Verkauf und Versteigerung.

Foto: Velvet, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Für Insolvenzverwalter

Gehören Immobilien zur Insolvenzmasse, braucht der Verwalter eine belastbare Grundlage für die Verwertung. Das Gutachten zeigt, welcher Erlös bei einem freihändigen Verkauf realistisch ist, und hilft bei der Entscheidung, ob ein Verkauf oder eine Zwangsversteigerung für die Masse günstiger ist. Wir liefern kurzfristig und dokumentieren nachvollziehbar – auch gegenüber Gläubigerausschuss und Gericht.

Für Banken und Gläubiger

Grundpfandgläubiger wollen wissen, was ihre Sicherheit tatsächlich wert ist und welcher Erlös zu erwarten ist. Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage für Verhandlungen mit dem Verwalter oder die Entscheidung über eigene Verwertungsschritte.

Für Schuldner und Eigentümer

Auch wer selbst betroffen ist, profitiert von einem realistischen Wert – etwa um einen Verkauf unter Wert zu verhindern oder einen Freikauf der Immobilie aus der Masse durch Angehörige vorzubereiten.

Was wir bewerten

  • Gewerbeimmobilien: Hallen, Produktionsstätten, Büro- und Geschäftshäuser
  • Wohnimmobilien: Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser
  • Grundstücke, auch mit Altlastenverdacht oder unklarer Nutzung
  • Marktübliche Mieten und Pachten für laufende Mietverhältnisse

Unsere Erfahrung aus der Vermittlung von Gewerbeimmobilien hilft, den tatsächlichen Verwertungsmarkt realistisch einzuschätzen. Eine Immobilie, die wir bewerten, vermitteln wir nicht.

Häufige Fragen

Wie schnell kann ein Gutachten vorliegen?
Liegen die Unterlagen vor und ist das Objekt zugänglich, in der Regel 7–10 Werktage nach dem Ortstermin. In dringenden Fällen sprechen Sie uns an.
Bewerten Sie auch ohne Innenbesichtigung?
Wenn das Objekt nicht zugänglich ist, ist eine Bewertung nach Außenbesichtigung möglich. Die Einschränkungen werden im Gutachten offen dokumentiert.

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Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Angebot – ohne Verpflichtung.

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