Gewerbepark mit Gewerbeimmobilien in Luhe-Wildenau

Gewerbeimmobilie mit Leerstand: Wie der Wert ermittelt wird

Ein leerer Büro- oder Hallenteil bringt keine Miete, kostet aber Geld. Wie ein Sachverständiger damit umgeht und wo die größten Wertunterschiede entstehen.

Foto: Alois Köppl, Wikimedia Commons, CC BY 3.0, zugeschnitten

Leerstand ist nicht gleich Leerstand

Kurz gesagt: Leerstand mindert den Wert in der Regel nicht durch die ausgefallene Miete allein, sondern durch die Zeit bis zur Neuvermietung, die dafür nötigen Kosten und das Risiko, dass die Fläche am Markt schwer vermietbar ist. Der Sachverständige trennt deshalb kurzfristigen von strukturellem Leerstand.

Wie ein Sachverständiger vorgeht

  1. Marktübliche Miete bestimmen: Was wäre für die Fläche nachhaltig erzielbar, wenn sie vermietet wäre? Grundlage sind Mieten vergleichbarer Flächen vor Ort, nicht die Wunschmiete des Eigentümers.
  2. Leerstandsdauer einschätzen: Wie lange dauert die Neuvermietung in dieser Lage und für diese Nutzung?
  3. Kosten ansetzen: Mietfreie Zeiten oder Incentives, Maklerkosten, Umbau oder Mieterausbau, laufende Kosten ohne Einnahmen.
  4. Risiko einordnen: Passt die Fläche noch zur Nachfrage? Lage, Zuschnitt, Energiestandard und Stellplätze entscheiden darüber, ob eine Fläche vermietbar bleibt.

Die Ergebnisse fließen als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 3 ImmoWertV) in den Ertragswert ein oder werden über das Mietausfallwagnis berücksichtigt.

Kurzer und struktureller Leerstand

Kurzfristiger LeerstandStruktureller Leerstand
UrsacheMieterwechsel, Umbau, Auslauf eines VertragsFläche passt nicht mehr zur Nachfrage
BewertungAbzug für Vermarktungsdauer und Kostenniedrigere nachhaltige Miete, höheres Risiko, ggf. Umnutzungskosten
Wirkung auf den Wertzeitlich begrenztdauerhaft, oft erheblich

Ein vereinfachtes Beispiel

Alle Zahlen sind frei gewählte Beispielwerte, keine Marktdaten.

Ein Büroteil mit 600 m² steht leer. Die marktübliche Miete läge bei 9 € je m² und Monat, also 5.400 € im Monat. Der Sachverständige rechnet mit zwölf Monaten Vermarktung, drei mietfreien Monaten für den neuen Mieter, einer Maklerprovision von drei Monatsmieten und einem Mieterausbau von 150 € je m²:

PostenBetrag
Ausfall in zwölf Monaten Vermarktung64.800 €
drei mietfreie Monate16.200 €
Maklerprovision (3 Monatsmieten)16.200 €
Mieterausbau 600 m² × 150 €90.000 €
Summe (vor Abzinsung)187.200 €

Diese Kosten werden, soweit sie nicht bereits im Ertragswert enthalten sind, berücksichtigt. Dazu kommen die Betriebskosten, die bei Leerstand der Eigentümer trägt, weil kein Mieter sie zahlt. Je länger der Leerstand dauert oder je schwächer die Nachfrage, desto höher fällt der Abzug aus.

Was Eigentümer tun können

Vor einer Bewertung hilft es, Mietverträge, Flächenaufstellung, bisherige Vermarktungsversuche und Angebote von Interessenten bereitzuhalten. Sie zeigen dem Sachverständigen, wie der Markt auf die Fläche reagiert. Eine Auswertung der Mietverträge im Bestand erklärt der Ratgeber Gewerbeimmobilie und Mietverträge.

Häufige Fragen

Wird Leerstand mit der entgangenen Miete multipliziert?
Nein, das wäre zu einfach. Entscheidend sind die erwartete Dauer bis zur Neuvermietung, die Kosten dafür und das Risiko, dass die Fläche dauerhaft schwer vermietbar ist.
Was ist ein Mietausfallwagnis?
Es berücksichtigt das Risiko, dass Mieten ausfallen oder Flächen leerstehen. Es ist Teil der Bewirtschaftungskosten im Ertragswertverfahren.
Wie bewerten Sie ein teilweise leer stehendes Bürogebäude?
Wir bewerten vermietete und leere Flächen getrennt: Für die vermieteten gilt der Vertrag, für die leeren die marktübliche Miete mit Abzügen für Leerstandsdauer und Kosten.
Lohnt sich ein Gutachten vor dem Verkauf bei Leerstand?
Ja, wenn Sie den Preis begründen oder einordnen wollen. Käufer rechnen Leerstand meist deutlich vorsichtiger als Eigentümer. Ein Gutachten zeigt, welchen Spielraum der Markt hergibt, siehe Verkaufspreis einer Gewerbeimmobilie.

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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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