Mehrfamilienhaus mit mehreren Eingängen und Parkplätzen

Das Ertragswertverfahren einfach erklärt

Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien zählt, was die Immobilie dauerhaft einbringt. Das Ertragswertverfahren macht daraus einen Wert.

Foto: August Geyler, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Wann das Ertragswertverfahren angewendet wird

Immer dann, wenn Käufer eine Immobilie vor allem als Kapitalanlage sehen: bei Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Büro- und Handelsimmobilien, Hallen und Hotels.

Die Berechnung

  1. Rohertrag: die marktüblich erzielbare Jahresmiete (Nettokaltmiete). Liegen die tatsächlichen Mieten deutlich darüber oder darunter, wird das gesondert berücksichtigt.
  2. Bewirtschaftungskosten: Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis, soweit sie nicht auf Mieter umgelegt werden.
  3. Reinertrag: Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten.
  4. Bodenwertverzinsung: Der Anteil des Reinertrags, der auf den Boden entfällt (Bodenwert × Liegenschaftszinssatz), wird abgezogen – denn der Boden nutzt sich nicht ab.
  5. Gebäudeertragswert: Der verbleibende Gebäudereinertrag wird über die Restnutzungsdauer mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert (Barwertfaktor).
  6. Ertragswert: Gebäudeertragswert + Bodenwert, anschließend Berücksichtigung besonderer Merkmale.

Vereinfachtes Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen

PositionBetrag
Rohertrag: 420 m² × 8,00 €/m² × 1240.320 €
− Bewirtschaftungskosten (ca. 20 %)− 8.064 €
Reinertrag32.256 €
− Bodenwertverzinsung: 90.000 € × 3,5 %− 3.150 €
Gebäudereinertrag29.106 €
× Barwertfaktor (35 Jahre, 3,5 %) ≈ 20,0582.120 €
+ Bodenwert90.000 €
Ertragswert (gerundet)672.000 €

Alle Zahlen sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung.

Der Liegenschaftszinssatz – die entscheidende Stellschraube

Der Liegenschaftszinssatz zeigt, mit welcher Verzinsung Käufer am Markt für eine bestimmte Objektart rechnen. Er wird vom Gutachterausschuss aus Kaufpreisen abgeleitet. Schon ein halber Prozentpunkt Unterschied verändert den Wert erheblich – deshalb muss er zur Region und zur Objektart passen.

Mehr zur Anwendung bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.

Häufige Fragen

Welche Miete wird angesetzt – die tatsächliche oder die marktübliche?
Grundlage ist die marktüblich erzielbare Miete. Weichen die tatsächlichen Mieten dauerhaft davon ab, etwa durch langfristige Verträge, wird der Unterschied als besonderes Merkmal berücksichtigt.
Warum ist der Ertragswert oft niedriger als die Summe der Wohnungspreise?
Weil Käufer eines ganzen Hauses mit Rendite rechnen, während Käufer einzelner Wohnungen oft Eigennutzer sind und mehr zahlen. Deshalb kommt es auf das passende Verfahren an.

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