Wann das Vergleichswertverfahren angewendet wird
Vor allem bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern in einheitlichen Siedlungen und unbebauten Grundstücken. Voraussetzung ist, dass es genügend Verkäufe vergleichbarer Objekte gibt.
Woher die Vergleichspreise kommen
Jeder notarielle Kaufvertrag in Deutschland geht an den örtlichen Gutachterausschuss. Er sammelt die Preise in der Kaufpreissammlung und leitet daraus Vergleichsfaktoren ab, etwa durchschnittliche Preise je Quadratmeter Wohnfläche für bestimmte Baujahre und Lagen. Angebotspreise aus Immobilienportalen sind dagegen keine Vergleichspreise – sie zeigen nur, was Verkäufer gern hätten.
Anpassung an die konkrete Immobilie
Keine Wohnung gleicht der anderen. Unterschiede werden über Zu- und Abschläge ausgeglichen:
- Lage im Haus: Etage, Aufzug, Ausrichtung, Balkon oder Garten
- Baujahr, Ausstattung und Modernisierungsstand
- Größe der Wohnung – kleine Wohnungen erzielen je Quadratmeter meist höhere Preise
- Zustand des Gemeinschaftseigentums und Höhe der Erhaltungsrücklage
- Vermietung: Eine vermietete Wohnung erzielt oft weniger als eine bezugsfreie
Grenzen des Verfahrens
In ländlichen Regionen mit wenigen Verkäufen oder bei besonderen Objekten fehlt oft die Datengrundlage. Dann greifen wir auf das Sachwert- oder Ertragswertverfahren zurück oder nutzen den Vergleich zur Plausibilisierung.
Mehr dazu: Eigentumswohnung bewerten und Grundstück bewerten.
Häufige Fragen
Sind Preise aus Immobilienportalen Vergleichspreise?
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Fachlich geprüft von unseren zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
