Moderne Wohnanlage mit Grünfläche

Das Vergleichswertverfahren einfach erklärt

Wenn es genügend Verkäufe ähnlicher Objekte gibt, ist der Vergleich mit tatsächlich gezahlten Preisen das marktnächste Verfahren.

Foto: Taxiarchos228, Wikimedia Commons, CC BY 3.0, zugeschnitten

Wann das Vergleichswertverfahren angewendet wird

Vor allem bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern in einheitlichen Siedlungen und unbebauten Grundstücken. Voraussetzung ist, dass es genügend Verkäufe vergleichbarer Objekte gibt.

Woher die Vergleichspreise kommen

Jeder notarielle Kaufvertrag in Deutschland geht an den örtlichen Gutachterausschuss. Er sammelt die Preise in der Kaufpreissammlung und leitet daraus Vergleichsfaktoren ab, etwa durchschnittliche Preise je Quadratmeter Wohnfläche für bestimmte Baujahre und Lagen. Angebotspreise aus Immobilienportalen sind dagegen keine Vergleichspreise – sie zeigen nur, was Verkäufer gern hätten.

Anpassung an die konkrete Immobilie

Keine Wohnung gleicht der anderen. Unterschiede werden über Zu- und Abschläge ausgeglichen:

  • Lage im Haus: Etage, Aufzug, Ausrichtung, Balkon oder Garten
  • Baujahr, Ausstattung und Modernisierungsstand
  • Größe der Wohnung – kleine Wohnungen erzielen je Quadratmeter meist höhere Preise
  • Zustand des Gemeinschaftseigentums und Höhe der Erhaltungsrücklage
  • Vermietung: Eine vermietete Wohnung erzielt oft weniger als eine bezugsfreie

Grenzen des Verfahrens

In ländlichen Regionen mit wenigen Verkäufen oder bei besonderen Objekten fehlt oft die Datengrundlage. Dann greifen wir auf das Sachwert- oder Ertragswertverfahren zurück oder nutzen den Vergleich zur Plausibilisierung.

Mehr dazu: Eigentumswohnung bewerten und Grundstück bewerten.

Häufige Fragen

Sind Preise aus Immobilienportalen Vergleichspreise?
Nein. Angebotspreise sind Wunschpreise der Verkäufer. Vergleichspreise stammen aus tatsächlich beurkundeten Kaufverträgen, die der Gutachterausschuss auswertet.

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