Gründerzeitliches Mehrfamilienhaus an einer Straßenecke

Der Verkehrswert – was er bedeutet und wie er ermittelt wird

Der Verkehrswert ist der Maßstab, mit dem Finanzamt, Gerichte und Banken rechnen. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt.

Foto: August Geyler, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Die gesetzliche Definition

Nach § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Einfacher gesagt: Der Verkehrswert ist der Preis, den ein vernünftiger Käufer einem vernünftigen Verkäufer am Stichtag für genau diese Immobilie zahlen würde – ohne Zeitdruck, ohne Liebhaberpreis, ohne Verwandtschaftsrabatt.

Verkehrswert, Marktwert, Kaufpreis, Beleihungswert

BegriffBedeutung
Verkehrswert / MarktwertRechtlich gleichbedeutend. Maßgeblich für Finanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung.
KaufpreisDer tatsächlich vereinbarte Preis – kann durch Zeitdruck oder persönliche Umstände vom Verkehrswert abweichen.
BeleihungswertVorsichtiger Wert, den Banken für die Kreditvergabe ansetzen; meist deutlich unter dem Verkehrswert.
GrundbesitzwertSteuerlicher Wert, den das Finanzamt pauschal für Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelt.

Wie der Verkehrswert ermittelt wird

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei Verfahren. Welches angewendet wird, hängt davon ab, wie Immobilien dieser Art am Markt gehandelt werden:

Grundlage aller Verfahren ist der Bodenwert, meist abgeleitet aus dem Bodenrichtwert. Anschließend werden besondere Merkmale wie Bauschäden, Rechte und Lasten oder Mietverträge berücksichtigt.

Der Stichtag

Ein Verkehrswert gilt immer für einen bestimmten Tag. Bei einer Erbschaft ist das der Todestag, bei einer Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Deshalb kann ein Gutachten auch rückwirkend erstellt werden.

Häufige Fragen

Ist der Verkehrswert dasselbe wie der Marktwert?
Ja. Seit 2004 verwendet § 194 BauGB beide Begriffe gleichbedeutend.
Kann ich den Verkehrswert selbst berechnen?
Eine grobe Orientierung geben Online-Rechner und Angebotspreise. Ein belastbarer Verkehrswert – etwa für Finanzamt oder Gericht – setzt eine Besichtigung, die Auswertung der Unterlagen und die Marktdaten des Gutachterausschusses voraus.

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