Erschlossenes Neubaugebiet mit unbebauten Grundstücken

Bodenrichtwert und Bodenwert – der Unterschied

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine ganze Zone. Der Bodenwert Ihres Grundstücks kann deutlich davon abweichen.

Foto: PantheraLeo1359531, Wikimedia Commons, CC BY 4.0, zugeschnitten

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens in Euro je Quadratmeter für eine Zone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen (§ 196 Baugesetzbuch). Er wird vom örtlichen Gutachterausschuss aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und mindestens alle zwei Jahre neu ermittelt.

In Bayern sind die Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten angesiedelt. Dort können Bodenrichtwerte abgefragt werden, vielerorts auch online.

Bodenrichtwert ist nicht gleich Bodenwert

Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Richtwertgrundstück mit bestimmten Merkmalen – etwa Größe, Tiefe oder Art der Bebauung. Weicht Ihr Grundstück davon ab, wird der Wert angepasst:

  • Größe: Sehr große Grundstücke erzielen je Quadratmeter meist weniger.
  • Zuschnitt: Schmale, tiefe oder verwinkelte Grundstücke sind schwerer zu bebauen.
  • Hinterland: Gartenflächen ohne eigene Bebaubarkeit werden deutlich niedriger angesetzt.
  • Erschließung: Sind Erschließungsbeiträge noch offen, mindert das den Wert.
  • Lage innerhalb der Zone: Lärm, Hanglage, Überschwemmungsgebiet oder besonders gute Aussicht.
  • Rechte und Lasten: Wegerechte, Leitungsrechte oder ein Erbbaurecht.

Warum das für die Erbschaftsteuer wichtig ist

Das Finanzamt setzt bei der Bewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer den Bodenrichtwert in der Regel ohne diese Anpassungen an. Gerade bei großen, ungünstig geschnittenen oder belasteten Grundstücken liegt der steuerliche Wert deshalb oft zu hoch. Mit einem zertifizierten Gutachten lässt sich der tatsächliche Wert nachweisen.

Häufige Fragen

Wie oft werden Bodenrichtwerte aktualisiert?
Mindestens alle zwei Jahre. Viele Gutachterausschüsse veröffentlichen sie zum 1. Januar jedes geraden Jahres.
Kann ich den Bodenrichtwert einfach mit der Grundstücksfläche multiplizieren?
Als grobe Orientierung ja. Für einen belastbaren Wert müssen Abweichungen bei Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Lage berücksichtigt werden.

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