Erschlossenes Neubaugebiet mit unbebauten Grundstücken

Grundstück bewerten lassen

Ein Grundstück ist mehr als Fläche mal Bodenrichtwert. Bebaubarkeit, Erschließung und Zuschnitt können den Wert deutlich verändern.

Foto: PantheraLeo1359531, Wikimedia Commons, CC BY 4.0, zugeschnitten

Was wir bewerten

  • Baugrundstücke in Baugebieten und im unbeplanten Innenbereich
  • Bauerwartungsland und Rohbauland
  • Garten- und Hinterlandflächen
  • Gewerbegrundstücke
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald als Teil eines Anwesens

Was den Wert bestimmt

  • Planungsrecht: Bebauungsplan, Innen- oder Außenbereich, zulässige Bebauung
  • Erschließung: Straße, Kanal, Wasser, Strom – und ob Beiträge noch offen sind
  • Größe und Zuschnitt im Verhältnis zum Richtwertgrundstück
  • Lage: Hanglage, Lärm, Überschwemmungsgebiet, Aussicht
  • Rechte und Lasten: Leitungs- und Wegerechte, Erbbaurecht
  • Altlasten oder Verdacht darauf

Grundlage ist der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses, angepasst an die Besonderheiten Ihres Grundstücks. Wo genügend Verkäufe vorliegen, nutzen wir zusätzlich das Vergleichswertverfahren.

Häufige Fragen

Reicht nicht der Bodenrichtwert?
Als Orientierung ja. Für einen belastbaren Wert – etwa gegenüber dem Finanzamt – müssen Abweichungen bei Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Erschließung berücksichtigt werden.

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Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

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