Erschließungsbeitrag: Wer zahlt Straße und Leitungen?

Beiträge für die erstmalige Erschließung können einen Grundstückswert erheblich beeinflussen. Entscheidend ist, ob sie schon abgerechnet sind.

Kurz gesagt: Der Erschließungsbeitrag ist ein Beitrag, den die Gemeinde von Grundstückseigentümern für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen verlangen kann, etwa Straße, Gehweg oder Beleuchtung. Grundlage sind die §§ 127 ff. BauGB.

Was dazugehört und was nicht

Beiträge nach dem Baugesetzbuch betreffen die erstmalige Herstellung. Daneben gibt es Beiträge für Wasser und Abwasser nach kommunalem Recht. Straßenausbaubeiträge für die spätere Erneuerung von Straßen werden in Bayern seit 2018 nicht mehr erhoben. Die Rechtslage kann sich ändern, und einzelne Gemeinden haben besondere Regelungen, deshalb sollte der Stand im Einzelfall bei der Gemeinde erfragt werden.

Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.

Warum es für die Bewertung zählt

  • Abgerechnet: Sind die Beiträge bezahlt oder abgelöst, ist das Grundstück baureif und der Bodenwert entspricht dem Bodenrichtwert.
  • Offen: Stehen Beiträge noch aus, mindert das den Wert um die erwarteten Kosten. Im Bodenrichtwert sind sie üblicherweise je nach Richtwertdefinition berücksichtigt oder ausdrücklich ausgenommen.
  • Nicht erschlossen: Fehlen Straße oder Leitungen, ist das Grundstück noch nicht baureif.

Was wir im Gutachten tun

Wir holen Auskunft bei der Gemeinde ein: Sind Erschließungsbeiträge abgerechnet, stehen Bescheide aus, gibt es eine Ablösevereinbarung? Das Ergebnis fließt in den Bodenwert ein. Rechtsfragen zu einem Bescheid beantwortet ein Rechtsanwalt.

Unterlagen und Praxis

Hilfreich sind Beitragsbescheide, Ablösevereinbarungen und Notarverträge, in denen Beitragsfragen geregelt sind. Bei Kauf eines unbebauten Grundstücks sollte geklärt sein, wer noch offene Beiträge trägt. Das gehört in den Kaufvertrag, den Notar und Rechtsanwalt prüfen.

Häufige Fragen

Wie erfahre ich, ob Beiträge abgerechnet sind?
Bei der Gemeinde oder Stadt. Sie kann Auskunft geben, ob für Ihr Grundstück Beiträge erhoben wurden oder noch zu erwarten sind.
Werden Erschließungsbeiträge im Bodenrichtwert berücksichtigt?
Das hängt von der Definition des jeweiligen Richtwerts ab. Der Gutachterausschuss gibt an, ob er sich auf beitragsfreie oder beitragspflichtige Grundstücke bezieht.

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