Kurz gesagt: Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Zone mit weitgehend gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, angegeben in Euro je Quadratmeter. Ihn ermittelt der Gutachterausschuss aus tatsächlichen Kaufpreisen.
Was der Bodenrichtwert aussagt
Der Gutachterausschuss leitet Bodenrichtwerte aus den Kaufpreisen unbebauter und bebauter Grundstücke ab. Der Wert gilt für ein fiktives Richtwertgrundstück mit bestimmten Merkmalen, etwa Nutzungsart, Maß der baulichen Nutzung und Grundstücksgröße. Er bezieht sich auf einen festgelegten Stichtag und wird in der Regel veröffentlicht, zum Beispiel über das Bodenrichtwertportal BORIS Bayern. Welcher Stichtag gilt, sollte man jeweils prüfen.
Die Zonen werden so abgegrenzt, dass Lage- und Nutzungsverhältnisse innerhalb weitgehend übereinstimmen.
Vom Bodenrichtwert zum Bodenwert
Für ein konkretes Grundstück muss der Richtwert angepasst werden, denn Fläche, Zuschnitt, Erschließung oder Nutzbarkeit weichen oft vom Richtwertgrundstück ab. Das Ergebnis ist der Bodenwert.
Beispiel mit frei gewählten Zahlen, ohne Anspruch auf Marktrealität: Bei einem Richtwert von 150 Euro je Quadratmeter und 600 Quadratmeter Fläche ergibt sich vorab ein Betrag von 90.000 Euro. Weicht das Grundstück vom Richtwertgrundstück ab, folgen Zu- oder Abschläge.
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Abgrenzung und häufige Missverständnisse
- Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und enthält keinen Gebäudewert.
- Er ist ein Durchschnitt. Einzelne Grundstücke in der Zone können darüber oder darunter liegen.
- Er wird im Vergleichswertverfahren verwendet, ist aber auch Baustein anderer Verfahren.
- Es gibt Richtwerte für Bauland und für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Zone muss zur Nutzung des Grundstücks passen.
Worauf man achten sollte
Prüfen Sie, welche Merkmale das Richtwertgrundstück hat und für welchen Stichtag der Wert gilt. Vertiefend: Ratgeber Bodenrichtwert.
Richtwerte können sich von Stichtag zu Stichtag ändern, achten Sie daher auf die Aktualität. Bei Zweifeln an der Zuordnung hilft die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Im Gutachten wird die Anpassung nachvollziehbar dargestellt.
Häufige Fragen
Wo finde ich den Bodenrichtwert?
Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.