Gewerbegebiet in Dülmen

Gewerbegrundstück bewerten lassen

Gewerbeflächen haben eigene Bodenrichtwerte und eigene Regeln. Was zulässig ist, was bezahlt ist und was im Boden liegt, entscheidet über den Wert.

Foto: Dietmar Rabich, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Welche Grundstücke wir bewerten

  • Unbebaute Grundstücke in Gewerbe- und Industriegebieten
  • Reserve- und Erweiterungsflächen neben bestehenden Betrieben
  • Grundstücke mit abbruchreifer Bebauung, bei denen der Bodenwert im Vordergrund steht
  • Gewerbeflächen in Mischgebieten und im unbeplanten Innenbereich
  • Teilflächen, die abgetrennt und verkauft werden sollen

Für Wohnbaugrundstücke und landwirtschaftliche Flächen finden Sie Hinweise unter Grundstück bewerten.

Was den Wert bestimmt

  • Bodenrichtwert: Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses, in Bayern über BORIS-Bayern abrufbar. Für Gewerbeflächen gibt es oft weniger Verkäufe als für Wohnbauland; die Richtwertzonen sind entsprechend grob.
  • Planungsrecht: Gewerbegebiet oder Industriegebiet nach Baunutzungsverordnung, Sondergebiet, Mischgebiet – und die Festsetzungen des Bebauungsplans zu Grundfläche, Baumasse, Höhe, Emissionen und ausgeschlossenen Nutzungen.
  • Erschließung: Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Breitband – und ob Erschließungs- und Herstellungsbeiträge bereits bezahlt sind.
  • Größe und Zuschnitt: Sehr große Flächen erzielen je Quadratmeter oft weniger; ungünstige Zuschnitte schränken die Bebaubarkeit ein.
  • Baugrund: Tragfähigkeit, Grundwasser, Hanglage.
  • Altlasten bei früherer gewerblicher Nutzung.
  • Rechte und Lasten: Leitungsrechte, Wegerechte, Wiederkaufsrechte und Bauverpflichtungen.

Wie wir den Wert ermitteln

Unbebaute Grundstücke bewerten wir im Vergleichswertverfahren: in der Regel über den Bodenrichtwert, den wir an die Merkmale Ihres Grundstücks anpassen – Größe, Zuschnitt, Erschließungszustand, Ausnutzbarkeit. Wo der Gutachterausschuss Vergleichspreise liefern kann, ziehen wir sie ergänzend heran. Bei bebauten Grundstücken, deren Gebäude keinen Ertrag mehr bringen, ermitteln wir den Bodenwert abzüglich der Freilegungskosten.

Besonderheiten und Risiken

Erschließungsbeiträge

Ob ein Grundstück erschließungsbeitragsfrei ist, steht im Bodenrichtwert als Merkmal. Weicht Ihr Grundstück davon ab, müssen noch offene Beiträge berücksichtigt werden. In Bayern ist der Erschließungsbeitrag seit 2016 im Kommunalabgabengesetz geregelt; Beiträge für Wasser- und Kanalanschluss richten sich nach den Satzungen der Gemeinde oder des Zweckverbands und werden oft nach Grundstücks- und Geschossfläche berechnet. Wird später größer gebaut, können Nachveranlagungen folgen. Wir fragen den Stand bei der Gemeinde ab.

Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht

Viele bayerische Gemeinden verkaufen Gewerbeflächen nur mit der Pflicht, innerhalb einer Frist zu bauen, und sichern sich ein Wiederkaufsrecht im Grundbuch. Für eine ungenutzte Reservefläche kann das den Wert erheblich mindern, weil sie nicht frei weiterverkauft werden kann. Wir werten solche Rechte und Lasten im Grundbuch und im Kaufvertrag aus.

Altlasten

Bei Flächen mit gewerblicher Vorgeschichte fragen wir die Auskunft aus dem Altlastenkataster beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt ab. Ein Verdacht mindert die Verwertbarkeit, auch wenn noch keine Belastung nachgewiesen ist. Für die Bezifferung von Sanierungskosten ist ein Bodengutachten nötig. Hinweise zu besonders belasteten Nutzungen finden Sie unter Tankstellen und Kfz-Betriebe.

Außenbereich

Gewerbeflächen ohne Bebauungsplan im Außenbereich sind nur eingeschränkt bebaubar. Ob ein Betrieb dort erweitern darf, ist eine Einzelfallfrage des Baurechts. Wir legen im Gutachten offen, von welcher Bebaubarkeit wir ausgehen.

Typische Anlässe

  • Verkauf oder Kauf einer Gewerbefläche
  • Entnahme einer Reservefläche aus dem Betriebsvermögen
  • Entschädigung bei Flächenabtretungen für Straßen oder Leitungen
  • Erbschaft und Schenkung – Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG
  • Kaufpreisaufteilung beim Erwerb eines bebauten Gewerbegrundstücks

Bei der Grundsteuer gilt in Bayern ein Flächenmodell, das nicht auf den Wert abstellt. Ein Gutachten über einen niedrigeren Wert ist dort deshalb nicht vorgesehen.

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, gegebenenfalls Kaufvertrag mit der Gemeinde
  • Bebauungsplan mit Begründung oder Angaben zur Lage im Innen- oder Außenbereich
  • Beitragsbescheide für Erschließung, Wasser und Kanal
  • Bodengutachten, Baugrunduntersuchungen, Altlastenauskunft, soweit vorhanden

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Häufige Fragen

Reicht für ein Gewerbegrundstück nicht der Bodenrichtwert?
Als Orientierung ja. Weicht Ihr Grundstück bei Größe, Zuschnitt, Erschließung oder Rechten von der Richtwertzone ab, muss der Wert angepasst werden – gerade gegenüber dem Finanzamt.
Wie wirkt sich ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde aus?
Es schränkt die freie Verwertung ein und kann den Wert deutlich mindern, solange die Bauverpflichtung nicht erfüllt ist. Wie stark, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Können Sie auch eine Teilfläche bewerten?
Ja. Wir bewerten die abzutrennende Fläche und, wenn gewünscht, die Auswirkung auf das Restgrundstück.

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