Gewerbegebiet und Industriegebiet: Welche Nutzung erlaubt ist

Die Art der baulichen Nutzung bestimmt, welche Betriebe sich ansiedeln dürfen. Das beeinflusst Bodenwert und Vermietbarkeit.

Kurz gesagt: Ein Gewerbegebiet (GE) dient der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Ein Industriegebiet (GI) ist für Betriebe vorgesehen, die in anderen Gebieten nicht zulässig sind. Beide sind Baugebiete der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Unterschiede im Überblick

GebietGrundgedanke
Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)Gewerbebetriebe, die nicht erheblich belästigen, Büros, Lager, Tankstellen
Industriegebiet (§ 9 BauNVO)Betriebe, die in anderen Gebieten wegen Emissionen nicht zulässig wären
Mischgebiet (§ 6 BauNVO)Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe nebeneinander

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Was im Einzelfall zulässig ist

Die BauNVO zählt zulässige und ausnahmsweise zulässige Nutzungen auf. Der Bebauungsplan kann sie einschränken oder ergänzen, etwa durch den Ausschluss von Einzelhandel. Welche Nutzung konkret erlaubt ist, steht im Plan. Wer sie ändern will, braucht in der Regel eine Genehmigung.

Bedeutung für die Bewertung

  • Bodenwert: Gewerbe- und Industrieflächen haben eigene Bodenrichtwerte, siehe Bodenrichtwert.
  • Vermietbarkeit: Je weiter die zulässige Nutzung, desto größer der Kreis möglicher Mieter.
  • Emissionen: In Industriegebieten sind Lärm und Verkehr üblich, was die Nutzung durch Dritte beeinflussen kann.
  • Maß der Nutzung: Die Grundflächenzahl begrenzt die Überbauung.

Mehr dazu im Ratgeber Baurecht beim Gewerbegrundstück.

Praxis

Vor Kauf oder Anmietung lohnt ein Blick in den Bebauungsplan: Er zeigt, welche Nutzungen ausgeschlossen sind und welche Einschränkungen für Lärm, Einzelhandel oder Wohnen gelten. Für unser Gutachten holen wir die Planauskunft bei der Gemeinde ein und prüfen, ob die vorhandene Nutzung dazu passt.

Häufige Fragen

Darf im Gewerbegebiet gewohnt werden?
Grundsätzlich nur ausnahmsweise, etwa für Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonen, wenn der Bebauungsplan das zulässt. Was gilt, steht im Plan.
Darf ich im Gewerbegebiet Einzelhandel betreiben?
Das hängt vom Bebauungsplan ab. Viele Gemeinden schränken Einzelhandel in Gewerbegebieten ein. Fragen Sie vor Kauf oder Anmietung bei der Gemeinde nach.

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