Bauerwartungsland: Definition und Bewertung

Bauerwartungsland ist Fläche, bei der Bauland in absehbarer Zeit zu erwarten ist, aber noch kein Baurecht besteht. Der Wert liegt zwischen Acker und Bauland.

Kurz gesagt: Bauerwartungsland bezeichnet Flächen, die nach Lage, Eigenschaften und städtebaulicher Entwicklung in absehbarer Zeit als Bauland in Betracht kommen, ohne dass bereits verbindliches Baurecht besteht. Es ist ein Entwicklungszustand im Sinne der ImmoWertV.

Bedeutung in der Wertermittlung

Der Wert beruht auf der Erwartung künftiger Baulandqualität. Er liegt zwischen dem einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche und dem von Bauland. Je konkreter die Planung, desto höher ist in der Regel die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung. Hinweise geben die Darstellung als Baufläche im Flächennutzungsplan, ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, die Lage am Siedlungsrand, die Nähe zu Erschließungsanlagen und die Eigentumsverhältnisse.

Vorgehen in der Praxis

Am besten stützt sich die Bewertung auf Kaufpreise vergleichbarer Flächen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, siehe Vergleichswertverfahren. Fehlen solche Preise, kann der Wert aus dem Bodenrichtwert für baureifes Land abgeleitet werden, bereinigt um Zeit und Risiko. Dabei berücksichtigen wir:

  • die voraussichtliche Wartezeit bis zum Baurecht
  • das Planungsrisiko, etwa Widerstände oder geänderte Ziele der Gemeinde
  • Aufwand für Erschließung, Umlegung und Abgaben
  • Zuschnitt, Zugang und Beschaffenheit der Fläche

Pauschale Prozentsätze verwenden wir nicht, weil sie diese Einflüsse nicht abbilden.

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Abgrenzung und häufige Missverständnisse

Von Bauerwartungsland unterscheidet sich Rohbauland, das nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften bereits Bauland ist, dessen Erschließung oder Zuschnitt aber noch nicht gesichert ist. Baureifes Land ist bebaubar und erschlossen. Eine Erwartung ist kein Anspruch: Die Gemeinde ist in der Regel nicht verpflichtet, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein hoher Angebotspreis belegt noch keine Baulandqualität.

Worauf man achten sollte

Der Entwicklungszustand wird zum Qualitätsstichtag beurteilt; Änderungen der Planung danach bleiben außer Betracht. Den Planungsstand erfragt man bei der Gemeinde. Mehr unter Grundstück bewerten und Bodenrichtwert im Ratgeber. Planungsrechtliche Fragen beantworten Gemeinde oder Fachanwalt.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Bauerwartungsland von Rohbauland?
Rohbauland ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bereits Bauland, aber noch nicht bebaubar. Bei Bauerwartungsland besteht dieses Baurecht noch nicht, es wird nur in absehbarer Zeit erwartet.
Gibt es für Bauerwartungsland einen Bodenrichtwert?
Teilweise. Manche Gutachterausschüsse weisen Richtwerte für Bauerwartungsland aus, sonst wird der Wert aus Kaufpreisen oder dem Baulandwert abgeleitet.

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