Kurz gesagt: Bauerwartungsland bezeichnet Flächen, die nach Lage, Eigenschaften und städtebaulicher Entwicklung in absehbarer Zeit als Bauland in Betracht kommen, ohne dass bereits verbindliches Baurecht besteht. Es ist ein Entwicklungszustand im Sinne der ImmoWertV.
Bedeutung in der Wertermittlung
Der Wert beruht auf der Erwartung künftiger Baulandqualität. Er liegt zwischen dem einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche und dem von Bauland. Je konkreter die Planung, desto höher ist in der Regel die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung. Hinweise geben die Darstellung als Baufläche im Flächennutzungsplan, ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, die Lage am Siedlungsrand, die Nähe zu Erschließungsanlagen und die Eigentumsverhältnisse.
Vorgehen in der Praxis
Am besten stützt sich die Bewertung auf Kaufpreise vergleichbarer Flächen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, siehe Vergleichswertverfahren. Fehlen solche Preise, kann der Wert aus dem Bodenrichtwert für baureifes Land abgeleitet werden, bereinigt um Zeit und Risiko. Dabei berücksichtigen wir:
- die voraussichtliche Wartezeit bis zum Baurecht
- das Planungsrisiko, etwa Widerstände oder geänderte Ziele der Gemeinde
- Aufwand für Erschließung, Umlegung und Abgaben
- Zuschnitt, Zugang und Beschaffenheit der Fläche
Pauschale Prozentsätze verwenden wir nicht, weil sie diese Einflüsse nicht abbilden.
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Abgrenzung und häufige Missverständnisse
Von Bauerwartungsland unterscheidet sich Rohbauland, das nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften bereits Bauland ist, dessen Erschließung oder Zuschnitt aber noch nicht gesichert ist. Baureifes Land ist bebaubar und erschlossen. Eine Erwartung ist kein Anspruch: Die Gemeinde ist in der Regel nicht verpflichtet, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein hoher Angebotspreis belegt noch keine Baulandqualität.
Worauf man achten sollte
Der Entwicklungszustand wird zum Qualitätsstichtag beurteilt; Änderungen der Planung danach bleiben außer Betracht. Den Planungsstand erfragt man bei der Gemeinde. Mehr unter Grundstück bewerten und Bodenrichtwert im Ratgeber. Planungsrechtliche Fragen beantworten Gemeinde oder Fachanwalt.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Bauerwartungsland von Rohbauland?
Gibt es für Bauerwartungsland einen Bodenrichtwert?
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.