Kaufpreisfaktor: Preis geteilt durch Jahresmiete

Der Kaufpreisfaktor zeigt, wie viele Jahresmieten ein Käufer zahlt. Er ist eine Marktkennzahl, kein Gutachtenergebnis.

Kurz gesagt: Der Kaufpreisfaktor (auch Vervielfältiger am Markt oder Multiplikator) ist das Verhältnis von Kaufpreis zur Jahresnettokaltmiete. Er sagt, wie viele Jahresmieten für den Kauf bezahlt werden.

Formel und Beispiel

Kaufpreisfaktor = Kaufpreis ÷ Jahresnettokaltmiete

Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Kaufpreis 2.000.000 €, Jahresmiete 140.000 €. Der Faktor beträgt 14,3. Die umgekehrte Rechnung ergibt die Bruttoanfangsrendite von 7,0 %.

Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.

Abgrenzung zum Vervielfältiger im Gutachten

Im Ertragswertverfahren gibt es ebenfalls einen Faktor, den Vervielfältiger. Er hängt von Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer ab und wird auf den Reinertrag angewandt, nicht auf die Jahresmiete. Beide Zahlen sind deshalb nicht dasselbe.

Grenzen der Kennzahl

Der Faktor sagt nichts über Restlaufzeit, Mieterbonität, Zustand oder Lage. Ein niedriger Faktor kann auf Risiken hindeuten. Wie man den Preis einer Gewerbeimmobilie mit Kennzahlen prüft, steht im Ratgeber Kaufpreisfaktor und Rendite.

Praxis: So wird der Faktor eingesetzt

Makler und Investoren nennen den Faktor oft als Erstindikator in Gesprächen. Wichtig ist, ob er auf die Ist-Miete oder auf die Soll-Miete (bei Vollvermietung) bezogen ist, ob Nebenkosten enthalten sind und ob ein Leerstand eingerechnet wurde. Beim Vergleich von Angeboten sollte die Berechnungsweise offenliegen. Ein Gutachten leitet den Wert dagegen aus Miete, Kosten, Zins und Restnutzungsdauer ab.

Weiterführend: Kaufpreisfaktor- und Renditerechner.

Häufige Fragen

Was ist ein guter Kaufpreisfaktor?
Es gibt keinen allgemeinen Wert. Er hängt von Lage, Nutzung, Mieter, Restlaufzeit und Zinsniveau ab.
Ist der Kaufpreisfaktor dasselbe wie der Vervielfältiger?
Nein. Der Vervielfältiger im Ertragswertverfahren wird aus Zins und Restnutzungsdauer berechnet und bezieht sich auf den Reinertrag.

Verwandte Begriffe

Weiterlesen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Angebot – ohne Verpflichtung.

AnrufenAnfrage senden