Warum der Immobilienwert bei der Scheidung wichtig ist
Kurz gesagt: Wer bei einer Scheidung die Immobilie übernehmen, verkaufen oder auszahlen will, braucht einen nachvollziehbaren Wert. Beauftragt wird ein Sachverständiger sowohl von einem Ehepartner allein als auch von beiden gemeinsam. Ein erster Schritt ist, Bewertungsanlass und Stichtag eindeutig festzulegen.
Haus oder Wohnung der Familie sind häufig der wertvollste gemeinsame Vermögenswert. Soll einer der Partner die Immobilie behalten, muss der andere ausgezahlt werden, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt. In jedem Fall hängt die Einigung an der Frage: Was ist die Immobilie wert? Zum Zugewinn und zur rechtlichen Seite beraten Rechtsanwälte, den Wert ermittelt der Sachverständige. Unsere Leistungsübersicht finden Sie unter Immobiliengutachten bei Scheidung und Zugewinn.
Wer beauftragt das Gutachten?
In der Praxis kommen beide Konstellationen vor: Ein Ehepartner beauftragt allein, oder beide beauftragen gemeinsam. Für eine einvernehmliche Lösung ist die gemeinsame Beauftragung häufig hilfreich, weil beide Seiten von Anfang an dieselbe Bewertungsgrundlage haben. Wer sich nur auf ein Gutachten einer Seite stützt, muss damit rechnen, dass die andere Seite es anzweifelt.
Wichtig ist, dass der Sachverständige neutral und fachlich begründet bewertet. Wir vertreten nicht die Interessen einer Seite, sondern ermitteln den Wert nachvollziehbar nach den anerkannten Verfahren. Mehr zu den Verfahren im Ratgeber Verkehrswert einfach erklärt.
Unsicher, was in Ihrem Fall passt? Wir sagen es Ihnen ehrlich, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Worüber bei der Scheidung tatsächlich gestritten wird
Streit entsteht oft weniger über die Berechnung selbst als über die Grundlagen, auf denen gerechnet wird:
- Bewertungsstichtag: Auf welchen Zeitpunkt soll sich der Wert beziehen? Der Markt verändert sich, und der Wert kann je nach Stichtag unterschiedlich ausfallen. Siehe Gültigkeit und Stichtag.
- Zustand der Immobilie: Wie wirken sich Alter, Pflegezustand und Instandhaltungsbedarf aus?
- Investitionen: Welche Modernisierungen wurden durchgeführt, und wie wirken sie sich auf den Wert aus? Siehe Restnutzungsdauer und Modernisierung.
- Wertsteigerungen: Welche Wertsteigerungen sollen berücksichtigt werden? Das ist häufig auch eine rechtliche Frage, die Anwälte klären.
Ein gutes Gutachten legt diese Annahmen offen, sodass beide Seiten sie prüfen können.
Als ersten Schritt: Anlass und Stichtag festlegen
Bevor irgendeine Bewertung beginnt, sollten zwei Fragen eindeutig geklärt sein: Wofür wird der Wert gebraucht, und auf welchen Stichtag bezieht er sich? Erst danach ergibt sich, welche Form der Bewertung tatsächlich benötigt wird. Ein Kurzgutachten kann bei einvernehmlichen Lösungen genügen. Bei Streit oder wenn der Wert später gegenüber Gericht oder Dritten verwendet werden soll, ist das ausführliche Verkehrswertgutachten in der Regel die bessere Wahl. Die Unterschiede erklärt der Beitrag Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten.
Ablauf in der Praxis
- Erstgespräch: Anlass, Stichtag, Objekt und Unterlagen klären.
- Unterlagen zusammenstellen, siehe Unterlagen für das Gutachten.
- Ortstermin: Besichtigung des Objekts, siehe Der Ortstermin.
- Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung.
- Besprechung des Ergebnisses.
Wenn beide Seiten dabei sind, lassen sich Fragen zum Zustand oder zu Investitionen direkt vor Ort klären. Das spart oft Zeit und Diskussionen.
Aus der Praxis
Beauftragt werden wir sowohl von einem Ehepartner allein als auch von beiden gemeinsam. Für eine einvernehmliche Lösung ist eine gemeinsame Beauftragung häufig hilfreich, weil beide Seiten von Anfang an dieselbe Bewertungsgrundlage haben.
Streit entsteht oft weniger über die Berechnung selbst als über den Bewertungsstichtag, den Zustand der Immobilie, durchgeführte Investitionen oder die Frage, welche Wertsteigerungen berücksichtigt werden sollen.
Als ersten Schritt empfehlen wir, den Bewertungsanlass und den maßgeblichen Stichtag eindeutig festzulegen. Erst danach sollte geklärt werden, welche Form der Bewertung tatsächlich benötigt wird.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information. Wir ermitteln den Wert der Immobilie, leisten aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Dafür sind Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater zuständig. Fragen zu Zugewinn, Unterhalt oder Vermögensaufteilung klären Ihre Rechtsanwälte. Für die Wertermittlung: Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
Wer darf das Gutachten bei der Scheidung beauftragen?
Auf welchen Zeitpunkt wird der Wert bezogen?
Reicht ein Kurzgutachten?
Berät der Sachverständige auch zum Zugewinn?
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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
