Warum bei der Übertragung der Wert zählt
Kurz gesagt: Wer ein Haus an die Kinder überträgt, braucht eine sachliche Grundlage für den Immobilienwert. Besonders wichtig sind Wohnrechte, Nießbrauch oder andere Rechte, die bei der Übertragung vereinbart werden, denn sie können den wirtschaftlichen Wert erheblich beeinflussen. Steuerliche und rechtliche Gestaltung klären Notar und Steuerberater, das Gutachten liefert die Wertgrundlage.
Bei uns melden sich sowohl Eltern als auch Kinder, häufig nach einem ersten Gespräch mit Steuerberater oder Notar. Der Wert spielt an mehreren Stellen eine Rolle: für die Gestaltung der Übertragung, für mögliche Ausgleichszahlungen an Geschwister und für steuerliche Fragen. Unsere Leistung finden Sie unter Immobiliengutachten bei Schenkung.
Wohnrecht, Nießbrauch und andere Rechte
Oft möchten sich Eltern bei der Übertragung ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten. Solche Rechte beeinflussen, was die Immobilie für den Erwerber wirtschaftlich wert ist, weil die Nutzung eingeschränkt ist oder Erträge nicht zufließen. Wie solche Rechte bewertet werden, erklären die Beiträge Wohnrecht bewerten und Nießbrauch bewerten. Allgemein zu Lasten und Rechten im Grundbuch: Dienstbarkeiten. Wichtig: Ob und wie ein Recht steuerlich berücksichtigt wird, ist keine Frage des Sachverständigen, sondern des Steuerberaters.
Unsicher, was in Ihrem Fall passt? Wir sagen es Ihnen ehrlich, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Was vor der Bewertung geklärt sein sollte
Das Gutachten ist die Grundlage, nicht der erste Schritt. Vorab sollten mit Notar und gegebenenfalls Steuerberater geklärt werden:
- steuerliche Auswirkungen der Übertragung,
- welche Rechte sich die Eltern vorbehalten möchten,
- mögliche Ausgleichszahlungen an Geschwister,
- wie die Übertragung konkret gestaltet wird.
Erst wenn diese Eckpunkte feststehen, lässt sich der Wert so ermitteln, dass er zur gewählten Gestaltung passt. Das Gutachten liefert dann die sachliche Grundlage für den Immobilienwert.
Typischer Ablauf
- Gespräch mit Notar und gegebenenfalls Steuerberater über die Gestaltung.
- Erstgespräch mit uns: Anlass, Stichtag, Rechte, Unterlagen.
- Ortstermin und Unterlagenprüfung, siehe Ortstermin und Unterlagen.
- Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung.
- Weitergabe an Notar und Steuerberater.
Wenn mehrere Kinder beteiligt sind, ist ein neutraler Wert oft ein wichtiger Beitrag zum Familienfrieden. Siehe Geschwister auszahlen.
Gutachten oder kompaktere Bewertung?
Das hängt davon ab, wofür der Wert verwendet wird. Soll er gegenüber dem Finanzamt oder anderen Dritten dienen, ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten meist die sicherere Wahl. Für interne Familienentscheidungen kann ein Kurzgutachten reichen. Vergleich: Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten.
Aus der Praxis
In solchen Fällen kommen sowohl Eltern als auch Kinder auf uns zu, häufig auch nach einem ersten Gespräch mit Steuerberater oder Notar.
Besonders wichtig sind Wohnrechte, Nießbrauch oder andere Rechte, die im Zuge der Übertragung vereinbart werden. Solche Rechte können einen erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Wert der Immobilie haben.
Vor der Bewertung sollten insbesondere steuerliche Auswirkungen, gewünschte Rechte der Eltern, mögliche Ausgleichszahlungen an Geschwister und die konkrete Gestaltung der Übertragung mit Notar und gegebenenfalls Steuerberater geklärt werden. Das Gutachten liefert anschließend die sachliche Grundlage für den Immobilienwert.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information. Wir ermitteln den Wert der Immobilie, leisten aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Dafür sind Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater zuständig. Für die Wertermittlung bei Übertragung: Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
Wer beauftragt das Gutachten, Eltern oder Kinder?
Wie wirkt sich ein Wohnrecht auf den Wert aus?
Was sollte vor der Bewertung geklärt werden?
Beraten Sie auch zur Schenkungsteuer?
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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
