Wenn der Wert strittig ist
Immobilien sind oft der größte Vermögenswert, und ihr Wert ist selten eindeutig. Sobald mehrere Personen betroffen sind, etwa Geschwister, Ehepartner, Miteigentümer oder Vertragsparteien, gehen Einschätzungen schnell auseinander. Ohne neutrale Grundlage verhärten sich die Positionen.
Ein Privatgutachten über den Immobilienwert beantwortet eine klare Frage: Was ist die Immobilie zu einem bestimmten Stichtag wert? Es wird von uns als unabhängigen Sachverständigen erstellt, orientiert sich an den anerkannten Bewertungsgrundsätzen (ImmoWertV 2021, Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) und legt jeden Ansatz offen, sodass die Beteiligten ihn nachvollziehen und prüfen können.
Entscheidend für die Akzeptanz ist die Unabhängigkeit. Wir bewerten nach demselben Maßstab, gleichgültig, wer uns beauftragt, und stellen die Ergebnisse so dar, dass sie auch von der Gegenseite nachvollzogen werden können. Wir vertreten keine Partei und verfolgen kein Verhandlungsziel; unser Auftrag endet mit der Wertaussage.
Typische Streitfälle
Häufig sind es diese Konstellationen, in denen ein Privatgutachten sinnvoll ist:
- Auseinandersetzung von Miteigentümern, siehe Miteigentum und Trennung,
- Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, siehe Gutachten bei Scheidung,
- Streit um Pflichtteilsansprüche oder Ausgleich unter Erben, siehe Gutachten zum Pflichtteil,
- Uneinigkeit über den Kaufpreis oder die Anrechnung bei einem Übernahmeangebot,
- unterschiedliche Wertvorstellungen bei Schenkung, Übergabe oder Abfindung.
In jedem dieser Fälle gilt: Wir bewerten den Wert und nehmen zu rechtlichen Fragen keine Stellung. Die rechtliche Einordnung gehört zu Ihrem Rechtsanwalt.
Gerade in Familiensachen ist der Wert oft nicht der eigentliche Streitpunkt, sondern Anlass für grundsätzlichere Konflikte. Ein sachliches Gutachten kann hier entlasten, weil es die Diskussion von persönlichen Einschätzungen auf nachprüfbare Daten lenkt. Welche Werte im Einzelfall maßgeblich sind, etwa für Ausgleichs- oder Pflichtteilsansprüche, klären Ihr Anwalt oder das Gericht.
Privatgutachten und gerichtlicher Sachverständiger
Ein Privatgutachten wird von einer Partei oder gemeinsam von mehreren Beteiligten in Auftrag gegeben. Es ist ein Instrument der Verständigung und der Vorbereitung. Im Verfahren wird es von Gerichten in der Regel als qualifizierter Parteivortrag gewürdigt; die Verfahrensbeteiligten oder das Gericht können es also berücksichtigen, sind daran aber nicht gebunden. Wie ein Privatgutachten im Einzelfall zu werten ist, beurteilt Ihr Anwalt.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige dagegen wird vom Gericht ernannt, ist an dessen Beweisbeschluss gebunden und liefert ein Gutachten für das Verfahren. Wir sind in diesem Sinne nicht gerichtlich bestellt. Ob ein Verfahren beginnt und ob dort ein Gerichtsgutachten eingeholt wird, entscheidet nicht der Gutachter.
Der Vorteil eines Privatgutachtens liegt darin, dass die Beteiligten schon vor einem Verfahren auf einer gemeinsamen Wertbasis sprechen können. Mehr zum Verkehrswert als Begriff lesen Sie im Ratgeber Verkehrswert.
Zu unterscheiden ist außerdem das Verkehrswertgutachten als solches von seiner Verwendung: Der Wert wird nach denselben Grundsätzen ermittelt, ob er für ein Privatgutachten oder für eine andere Verwendung dient. Die Wirkung im Verfahren ist eine Frage des Verfahrensrechts.
Außergerichtliche Einigung vorbereiten
Viele Konflikte lassen sich lösen, wenn alle Beteiligten dieselbe Zahl vor Augen haben. Ein Privatgutachten ist dafür besonders geeignet, wenn es gemeinsam beauftragt wird oder wenn sich die Beteiligten vorab darauf verständigen, das Ergebnis als Gesprächsgrundlage zu akzeptieren. Eine Vereinbarung darüber treffen Sie am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Wir achten darauf, dass das Gutachten verständlich und nachprüfbar ist: Es zeigt Objektdaten, Marktlage, Verfahrenswahl, Zwischenwerte und das Ergebnis. Auch bei Rückfragen der Gegenseite oder des Anwalts erläutern wir unsere Herleitung. Eine Beratung zur Verhandlungsstrategie oder zur rechtlichen Durchsetzung gehört nicht zu unserer Leistung. Für Anwälte und Steuerberater haben wir eigene Informationen unter Für Anwälte und Steuerberater zusammengestellt.
Gelingt die Einigung, kann das Gutachten als Anlage zu einer Vereinbarung dienen, etwa für eine Auszahlung oder Übernahme. Die Formulierung der Vereinbarung übernimmt Ihr Anwalt oder Notar.
Vorbereitung eines Verfahrens
Wenn sich ein Verfahren nicht vermeiden lässt, kann das Privatgutachten dazu dienen, die eigene Position zu belegen oder die Erwartung realistisch einzuordnen. Ihr Rechtsanwalt entscheidet, wie das Gutachten verwendet wird und ob es in ein Verfahren eingebracht wird.
Bei Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung gelten besondere Regeln; Hintergründe finden Sie unter Teilungsversteigerung. Eine Verkehrswertermittlung, die der Sachverständige des Gerichts im Versteigerungsverfahren erstellt, ersetzt unser Gutachten nicht.
Ablauf
Wir klären mit Ihnen oder Ihrem Anwalt Zweck, Stichtag und Beteiligte. Bei Streit ist es hilfreich, wenn alle Beteiligten Zugang zum Ortstermin haben und ihre Unterlagen einbringen können. Wir erstellen ein Angebot vorab und führen den Ortstermin durch. Danach erhalten Sie das schriftliche Gutachten.
Über 2.000 Gutachten seit 2011 sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bilden die Grundlage für ein sachliches, nachvollziehbares Ergebnis. Einen Überblick über unser Spektrum an Wertgutachten finden Sie unter Verkehrswertgutachten.
Welche Unterlagen wir brauchen
- Grundbuchauszug und Flurkarte
- Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Bisherige Wertansätze, Schätzungen oder Gutachten (falls vorhanden)
- Unterlagen zu Vermietung, Nutzung und Lasten (Mietverträge, Wohnrechte)
- Hinweise zum Streitpunkt und Kontaktdaten der Beteiligten
Praxistipp: Je früher alle Beteiligten Zugang zum Objekt und zu den Unterlagen erhalten, desto belastbarer wird das Ergebnis. Sprechen Sie das Vorgehen vorab mit Ihrem Anwalt ab und senden Sie uns Ihre Anfrage über den Kontakt.
