Bayerischer Brauereigasthof mit Hotel

Hotel und Gasthof bewerten: Pacht, Ertrag und Immobilienwert

Bei einem Hotel gibt es zwei Werte: den der Immobilie und den des Betriebs. Ein Verkehrswertgutachten bewertet die Immobilie, und zwar mit dem, was ein durchschnittlicher Betreiber dauerhaft zahlen könnte.

Foto: Stephan van Helden, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Immobilie oder Betrieb?

Kurz gesagt: Ein Verkehrswertgutachten bewertet die Immobilie, nicht das Unternehmen. Maßgeblich ist, welche Pacht ein durchschnittlicher, fachkundiger Betreiber dauerhaft zahlen könnte. Der gute oder schlechte Betrieb eines Eigentümers, sein Name und seine Stammgäste sind Sache einer Unternehmensbewertung.

Wie der Immobilienwert entsteht

  1. Betriebsergebnis betrachten: Umsatz, Auslastung, Kosten und Ergebnis über mehrere Jahre. Einmalige Effekte, besonders gute oder schlechte Jahre werden bereinigt.
  2. Nachhaltige Pacht ableiten: Von dem, was ein Betrieb dauerhaft verdient, bleibt nach Kosten und angemessenem Unternehmerlohn ein Betrag, den er als Pacht zahlen kann. Marktübliche Pachten sind ein Gegencheck.
  3. Ertragswertverfahren anwenden: Die Pacht ersetzt die Miete, dazu kommen Bewirtschaftungskosten, Bodenwert, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer, vergleiche Ertragswertverfahren.
  4. Besonderheiten abziehen oder zuschlagen: Investitionsstau, Brandschutz, Auflagen, Denkmalschutz, Rechte und Lasten.

Was zum Wert zählt und was nicht

Gehört meist zur ImmobilieWird gesondert betrachtet
Gebäude, Grundstück, fest eingebaute Küche und Technikbewegliches Inventar, Einrichtung, Geschirr
Zimmer, Gastraum, WirtschaftsräumeFirmenwert, Marke, Stammkundschaft
Außenanlagen, StellplätzeKonzessionen, Pachtverträge Dritter

Welche Teile im Einzelfall zur Immobilie gehören, klären wir vorab mit dem Auftraggeber, damit das Gutachten genau das bewertet, was Sie brauchen.

Ein vereinfachtes Beispiel für die Pacht

Alle Zahlen sind frei gewählte Beispielwerte, keine Marktdaten.

Ein Landhotel erzielt nachhaltig einen Betriebsertrag von 280.000 € im Jahr, bevor Pacht und Unternehmerlohn berücksichtigt sind. Ein fachkundiger Betreiber braucht davon einen angemessenen Unternehmerlohn und eine Verzinsung seines Betriebskapitals, im Beispiel zusammen 90.000 €. Es bleiben 190.000 € als tragfähige Jahrespacht. Marktübliche Pachtquoten und Pachten vergleichbarer Häuser dienen als Gegenprobe. Diese Pacht ersetzt im Ertragswertverfahren die Miete. Aus ihr werden nach Abzug der Bewirtschaftungskosten der Reinertrag und mit Bodenwert, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer der Immobilienwert abgeleitet.

Verdient das Haus zwar viel, weil der Eigentümer persönlich im Betrieb steht, ein durchschnittlicher Betreiber aber nur weniger, zählt das niedrigere Ergebnis. Umgekehrt kann ein gut gelegenes Haus mit schwachem Betrieb mehr wert sein, als sein Ergebnis vermuten lässt.

Typische Wertfaktoren

  • Saisonalität und Auslastung: Betriebe in Tourismusregionen haben Spitzen und Täler. Wir betrachten ganze Jahre.
  • Investitionsstau: Zimmerstandard, Bäder, Brandschutz, Energie und Küche, oft der größte Abzugsposten bei älteren Häusern.
  • Nachfolge: Findet sich ein Betreiber, der die Pacht zahlen kann? Wenn nicht, zählt die Drittverwendbarkeit, etwa Umbau zu Wohnungen, Pflege oder Büro.
  • Lage: Erreichbarkeit, Nachfrage, Konkurrenz und Zukunftsaussichten im Ort.

Häufige Fragen

Bewerten Sie auch das Unternehmen hinter dem Hotel?
Ein Verkehrswertgutachten bewertet die Immobilie. Eine Unternehmensbewertung mit Firmenwert und Marke ist ein eigenes Gutachten und nicht Teil unserer Leistung. Wir stimmen vorab ab, was Sie brauchen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Hotel?
Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten Jahre, Pacht- oder Mietverträge, Zimmerliste, Baugenehmigungen, Brandschutzunterlagen und eine Aufstellung von Investitionen und Mängeln.
Wie gehen Sie bei einem Betrieb mit Investitionsstau vor?
Wir erfassen sichtbare Mängel und den Modernisierungsstand zerstörungsfrei und setzen die nötigen Kosten als Abzug an. Detaillierte Bauschadensanalysen sind nicht Teil der Wertermittlung.
Wann ist ein Gutachten für ein Hotel sinnvoll?
Bei Betriebsübergabe, Verkauf oder Verpachtung, Finanzierung, Erbschaft oder Auseinandersetzung unter Gesellschaftern. Mehr dazu unter Hotels und Gastronomie bewerten und Unternehmensnachfolge.

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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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