Bayerischer Brauereigasthof mit Hotel

Hotels und Gastronomie bewerten lassen

Hotel- und Gastronomieimmobilien sind Betreiberimmobilien: Ihr Wert hängt davon ab, welche Pacht ein durchschnittlicher Betreiber dauerhaft zahlen kann.

Foto: Stephan van Helden, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Was den Wert bestimmt

  • Nachhaltiger Pachtwert: Was kann ein durchschnittlich tüchtiger Betreiber zahlen?
  • Standort: Tourismus, Geschäftsreisende, Einzugsgebiet
  • Zimmerzahl, Ausstattung und Zustand, Küchentechnik, Brandschutz
  • Drittverwendbarkeit: Umnutzung in Wohnungen oder andere Nutzungen
  • Genehmigungen: Konzessionen, Bestandsschutz, Auflagen

Gasthöfe im ländlichen Bayern

Viele traditionelle Gasthöfe in der Oberpfalz und in Niederbayern werden nicht mehr als Wirtschaft weitergeführt. Bei der Bewertung – etwa für eine Erbschaft oder Übergabe – spielt deshalb oft die Frage, was aus dem Gebäude sonst werden kann, eine größere Rolle als der frühere Gastronomiebetrieb.

Bewertet wird im Ertragswertverfahren auf Basis eines marktüblichen Pachtansatzes. Wir bewerten die Immobilie, nicht den Betrieb.

Häufige Fragen

Bewerten Sie auch den Gastronomiebetrieb selbst?
Nein. Wir bewerten die Immobilie. Für den Unternehmenswert des Betriebs ist ein Steuerberater oder Unternehmensbewerter zuständig.

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