Wann ein Mietgutachten gebraucht wird
- Mietanpassung: Vertragsklauseln verweisen oft auf die „ortsübliche“ oder „marktübliche“ Miete
- Verlängerung oder Neuabschluss eines Mietvertrags
- Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Miethöhe
- Verträge zwischen Angehörigen oder verbundenen Unternehmen: Das Finanzamt erkennt sie nur an, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten
- Betriebsaufspaltung: Vermietung vom Gesellschafter an die eigene GmbH
Wie wir die Marktmiete ermitteln
Wir werten vergleichbare Mieten am Standort aus, berücksichtigen Lage, Größe, Ausstattung, Zustand und Nebenkostenregelung und leiten daraus eine nachvollziehbare Spanne und einen konkreten Wert ab. Unsere Kenntnis des gewerblichen Vermietungsmarkts aus der Vermittlung von Gewerbeimmobilien fließt dabei direkt ein.
Wir bewerten Gewerbemieten für Hallen, Büros und Praxen, Ladenflächen sowie Pachten für Gastronomie und Hotels.
