Mietfläche nach gif: Wie Gewerbeflächen gemessen werden

Die Fläche bestimmt die Miete. Bei Gewerbe wird sie häufig nach der gif-Richtlinie MF-G berechnet, nicht nach Wohnflächenregeln.

Kurz gesagt: Die Mietfläche nach gif ist die Fläche einer Gewerbeeinheit, die nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) der gif ermittelt wird. Sie dient als Grundlage für die Miete.

Was die Richtlinie regelt

Die gif (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung) hat Regeln zur Messung der Mietfläche bei Büro, Handel, Gastronomie und ähnlichen Nutzungen aufgestellt. Sie legt einheitliche Regeln fest, welche Flächen zur Mietfläche zählen und wie Bauteile wie Pfeiler oder Schächte behandelt werden. Im Mietvertrag sollte stehen, nach welchem Verfahren gemessen wurde. Die Richtlinie wird in der jeweils aktuellen Fassung angewandt.

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Abgrenzung zu anderen Flächen

FlächeTypische Verwendung
Mietfläche (gif, MF-G)Basis für die Miete bei Gewerbe
Nutzfläche (DIN 277)Allgemeine Flächenangabe in der Bauplanung
BruttogrundflächeGrundlage für Herstellungskosten im Sachwertverfahren
WohnflächeWohnraum, nicht für Gewerbe

Warum das für die Bewertung wichtig ist

Der Rohertrag ergibt sich aus Fläche mal Miete. Weicht die im Vertrag genannte Fläche vom tatsächlichen Aufmaß ab, ändert sich der Rohertrag und damit der Wert. Deshalb prüfen wir Flächenangaben, wenn Pläne, Mietverträge und Aufmaß nicht zusammenpassen. Welche mietrechtlichen Folgen Abweichungen haben, klärt ein Rechtsanwalt.

Praxis: Aufmaß und Mietvertrag

Bei Gewerbeobjekten weichen die Flächenangaben im Mietvertrag, in den Bauplänen und im Aufmaß oft voneinander ab. Wir empfehlen, vor einer Bewertung die Fläche nach einem einheitlichen Verfahren zu prüfen. Besonders häufig sind:

  • Flächen, die nach Wohnflächenregeln oder mit Umrechnungsfaktoren geschätzt wurden,
  • nachträgliche Umbauten, die im Plan fehlen,
  • gemeinschaftlich genutzte Flächen (Flure, Sanitär), die verschieden zugerechnet werden.

Häufige Fragen

Ist die Mietfläche immer gleich der Nutzfläche?
Nein. Beide folgen unterschiedlichen Regeln. Die Mietfläche ist für die Miete maßgeblich, die Nutzfläche ist eine bautechnische Größe.
Was passiert, wenn die Fläche im Vertrag falsch ist?
Für den Wert rechnen wir mit der tatsächlichen Fläche. Mietrechtliche Folgen einer Abweichung klärt ein Rechtsanwalt.

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