Bruttogrundfläche (BGF): Grundlage der Herstellungskosten

Die Bruttogrundfläche misst ein Gebäude von außen. Im Sachwertverfahren bestimmt sie die Herstellungskosten.

Kurz gesagt: Die Bruttogrundfläche (BGF) ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes, gemessen an den Außenmaßen. Sie ist in der DIN 277 definiert.

Was sie umfasst

Zur BGF zählen die Flächen aller Geschosse einschließlich Wände, Treppenhäuser und Technikräume. Sie ist größer als die Nutzfläche und die Wohnfläche, weil sie auch Konstruktion und Verkehrsflächen enthält.

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Bedeutung in der Bewertung

Im Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten in der Regel mit Kostenkennwerten je Quadratmeter Bruttogrundfläche berechnet. Deshalb ist die BGF bei Gewerbeobjekten wie Hallen, Produktion und Spezialbauten wichtig. Im Ertragswertverfahren zählt dagegen die Mietfläche, siehe Mietfläche nach gif.

Praxis

Die BGF wird aus Plänen oder dem Aufmaß ermittelt. Fehlen Pläne, rechnen wir vor Ort nach. Abweichungen zwischen genehmigten Plänen und Bestand, etwa durch Anbauten, werden dabei sichtbar.

Typische Fehler

  • Die BGF wird mit der Mietfläche oder Nutzfläche verwechselt, und der Kostenansatz im Sachwertverfahren fällt falsch aus.
  • Nicht ausgebaute Geschosse oder Untergeschosse werden vergessen oder falsch zugerechnet.
  • Anbauten ohne Genehmigung fehlen in den Plänen.

Deshalb gleichen wir Pläne und Bestand beim Ortstermin ab.

Häufige Fragen

Ist die Bruttogrundfläche gleich der Mietfläche?
Nein. Die BGF misst von außen und ist größer. Die Mietfläche folgt eigenen Regeln und ist die Basis der Miete.
Wo findet man die BGF?
Oft in Bauplänen, im Genehmigungsunterlagen oder in der Flächenberechnung. Fehlt sie, wird sie anhand eines Aufmaßes ermittelt.

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