Weiden i. d. OPf. aus der Vogelperspektive

Immobiliengutachter in Weiden-Neunkirchen

Neunkirchen b. Weiden gehört seit 1972 zur Stadt. Wir bewerten Häuser, Hofstellen und Grundstücke in Neunkirchen, Brandweiher und Wiesendorf.

Foto: Alois Köppl, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Stadtteil von
Weiden i. d. OPf.
Gutachterausschuss
Stadt Weiden i. d. OPf.
Gutachten Wohnimmobilien
ab 1.580 € inkl. MwSt.
Gutachten Gewerbeimmobilien
auf Anfrage
Fertigstellung
3–5 Werktage

Neunkirchen b. Weiden war bis 1972 eine eigene Gemeinde. Zum 1. Juli 1972 wurde sie zusammen mit Brandweiher und Wiesendorf nach Weiden eingemeindet, gleichzeitig mit Frauenricht und Muglhof. Auch heute unterscheidet sich die Struktur vom Stadtkern: Die Ortsteile sind gewachsene Siedlungen mit älterem Bestand, Neubauten und zum Teil ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.

Was wir in Neunkirchen häufig bewerten

Einfamilienhäuser aus verschiedenen Baujahren, ältere Wohnhäuser, Baugrundstücke und Anwesen mit Nebengebäuden. Bei Hofstellen und Nebengebäuden prüfen wir, wie sie baurechtlich genutzt werden dürfen und ob sie sich umnutzen lassen. Liegt ein Grundstück am Rand, klären wir, ob es Innen- oder Außenbereich ist (§ 34 oder § 35 BauGB), denn davon hängt ab, ob und wie gebaut werden darf.

Typische Anlässe

Häufig sind Erbfälle, bei denen mehrere Erben ein Haus am Ortsrand oder ein landwirtschaftliches Anwesen geerbt haben. Ein Verkehrswertgutachten liefert die Grundlage für die Auszahlung von Geschwistern oder den gemeinsamen Verkauf. Daneben bewerten wir bei Scheidung, Schenkung und Verkauf.

Datengrundlage

Zuständig ist der Gutachterausschuss der Stadt Weiden; die Bodenrichtwerte sind über BORIS-Bayern abrufbar. Gibt es in Ihrem Ortsteil nur wenige Verkäufe, ziehen wir zusätzlich vergleichbare Lagen heran und begründen das im Gutachten.

Häufige Fragen

Wann wurde Neunkirchen nach Weiden eingemeindet?
Am 1. Juli 1972, zusammen mit Brandweiher und Wiesendorf sowie Frauenricht und Muglhof.
Wie gehen Sie vor, wenn es kaum Vergleichsverkäufe gibt?
Wir ziehen Daten des Gutachterausschusses und vergleichbarer Lagen heran, passen sie an und erläutern die Anpassungen im Gutachten nachvollziehbar.
Bewerten Sie auch Nebengebäude und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke?
Ja. Wir prüfen die baurechtlich zulässige Nutzung, den Zustand und mögliche Umnutzungen und ordnen jede Einheit einzeln ein.

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