Neunkirchen b. Weiden war bis 1972 eine eigene Gemeinde. Zum 1. Juli 1972 wurde sie zusammen mit Brandweiher und Wiesendorf nach Weiden eingemeindet, gleichzeitig mit Frauenricht und Muglhof. Auch heute unterscheidet sich die Struktur vom Stadtkern: Die Ortsteile sind gewachsene Siedlungen mit älterem Bestand, Neubauten und zum Teil ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.
Was wir in Neunkirchen häufig bewerten
Einfamilienhäuser aus verschiedenen Baujahren, ältere Wohnhäuser, Baugrundstücke und Anwesen mit Nebengebäuden. Bei Hofstellen und Nebengebäuden prüfen wir, wie sie baurechtlich genutzt werden dürfen und ob sie sich umnutzen lassen. Liegt ein Grundstück am Rand, klären wir, ob es Innen- oder Außenbereich ist (§ 34 oder § 35 BauGB), denn davon hängt ab, ob und wie gebaut werden darf.
Typische Anlässe
Häufig sind Erbfälle, bei denen mehrere Erben ein Haus am Ortsrand oder ein landwirtschaftliches Anwesen geerbt haben. Ein Verkehrswertgutachten liefert die Grundlage für die Auszahlung von Geschwistern oder den gemeinsamen Verkauf. Daneben bewerten wir bei Scheidung, Schenkung und Verkauf.
Datengrundlage
Zuständig ist der Gutachterausschuss der Stadt Weiden; die Bodenrichtwerte sind über BORIS-Bayern abrufbar. Gibt es in Ihrem Ortsteil nur wenige Verkäufe, ziehen wir zusätzlich vergleichbare Lagen heran und begründen das im Gutachten.
Häufige Fragen
Wann wurde Neunkirchen nach Weiden eingemeindet?
Wie gehen Sie vor, wenn es kaum Vergleichsverkäufe gibt?
Bewerten Sie auch Nebengebäude und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke?
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