Weiden i. d. OPf. aus der Vogelperspektive

Immobiliengutachter in Weiden-Rothenstadt

Rothenstadt ist seit 1978 Teil von Weiden. Wir bewerten Häuser, Baugrundstücke und ältere Anwesen in Rothenstadt, Mallersricht, Ullersricht und Maierhof.

Foto: Alois Köppl, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Stadtteil von
Weiden i. d. OPf.
Gutachterausschuss
Stadt Weiden i. d. OPf.
Gutachten Wohnimmobilien
ab 1.580 € inkl. MwSt.
Gutachten Gewerbeimmobilien
auf Anfrage
Fertigstellung
3–5 Werktage

Rothenstadt wurde am 1. Mai 1978 nach Weiden eingemeindet, zusammen mit Maierhof, Mallersricht, Neubau und Ullersricht; Mallersricht war bereits 1972 zur Stadt gekommen. Die frühere Gemeinde hat dadurch eine eigene Siedlungsstruktur mit älterem Ortskern und späteren Baugebieten behalten.

Baugebiet und Nachverdichtung

Für den südlichen Ortsteil Rothenstadt führt die Stadt Weiden das Bebauungsplanverfahren Nr. 313. Nach den Planungsunterlagen soll auf rund 14.900 m² an der Etzenrichter Straße und der Straße „Zum Burgstall“ ein Allgemeines Wohngebiet entstehen: zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser zur Straße, drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser dahinter. Das Gelände steigt von etwa 410 m auf 418 m über NHN an und hat im Norden eine steile Böschung aus früherem Sandabbau.

Für Grundstückseigentümer in solchen Lagen ist der Planungsstand entscheidend: Ob ein Grundstück Bauland ist, sich in der Planung befindet oder noch Außenbereich ist, bestimmt den Bodenwert. Das bezeichnet man als Entwicklungszustand nach der ImmoWertV. Gutachten für Bauerwartungsland erfordern eine saubere Herleitung.

Was wir in Rothenstadt häufig bewerten

Ein- und Zweifamilienhäuser, Baugrundstücke und Baulücken, ältere Wohnhäuser im Ortskern sowie Anwesen mit Nebengebäuden in den ehemals selbständigen Ortsteilen. Bei älteren Häusern erfassen wir Zustand, Heizung und Dämmung, bei Nebengebäuden die Frage, ob und wie sie noch nutzbar sind.

Typische Anlässe

Erbschaft und Schenkung, Auseinandersetzung unter Erben, Scheidung und Verkauf. Wohnrechte oder Nießbrauch bei der Übergabe an die Kinder berücksichtigen wir gesondert, siehe Wohnrecht bewerten.

Datengrundlage

Zuständig ist der Gutachterausschuss der Stadt Weiden; die Bodenrichtwerte sind über BORIS-Bayern abrufbar. Für den Planungsstand einzelner Grundstücke gilt die Auskunft der Stadt Weiden.

Häufige Fragen

Gehören Mallersricht und Ullersricht zu Weiden?
Ja. Mallersricht wurde 1972 eingemeindet, Ullersricht kam 1978 zusammen mit Rothenstadt, Maierhof und Neubau zur Stadt Weiden. Zuständig ist daher der Gutachterausschuss der Stadt Weiden.
Wie bewerten Sie ein Grundstück, das als Bauland geplant ist?
Entscheidend ist der Entwicklungszustand: Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland oder Außenbereich. Daraus leiten wir den Bodenwert ab und berücksichtigen Erschließung und Planungsstand.
Lohnt sich ein Gutachten beim Elternhaus mit Wohnrecht?
Ja, wenn das Wohnrecht den Wert mindert. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten kann das gegenüber dem Finanzamt belegen. Ein Kurzgutachten genügt dafür nicht.

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