Erbbauzins: Das laufende Entgelt für das Erbbaurecht

Der Erbbauzins ist die Gegenleistung für das Recht, auf fremdem Grund zu bauen. Seine Höhe beeinflusst den Wert des Erbbaurechts.

Kurz gesagt: Der Erbbauzins ist das regelmäßige Entgelt, das der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer für die Einräumung des Erbbaurechts zahlt.

Grundlagen

Das Erbbaurecht berechtigt, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben. Dafür zahlt der Berechtigte meist jährlich einen Erbbauzins. Er wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und ist häufig mit einer Anpassungsklausel versehen, zum Beispiel an einen Preisindex.

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Wirkung auf den Wert

Ein niedriger Erbbauzins verbessert den Wert des Erbbaurechts, ein hoher mindert ihn. Maßgeblich ist der Vergleich mit dem Zins, der am Markt für ein solches Grundstück angemessen wäre. Auch die Restlaufzeit des Erbbaurechts und Regelungen zur Verlängerung oder zum Heimfall beeinflussen den Wert. Für den Grundstückseigentümer ist der Erbbauzins der laufende Ertrag aus dem Grund.

Bewertung

Wir ermitteln den Wert des Erbbaurechts und gegebenenfalls des belasteten Grundstücks und berücksichtigen Zins, Laufzeit und Anpassungsklauseln. Mehr dazu unter Gutachten für Erbbaurecht und im Ratgeber Erbbaurecht bewerten.

Unterlagen und Praxis

Für die Bewertung brauchen wir den Erbbaurechtsvertrag mit Nachträgen, den Grundbuchauszug des Erbbaugrundbuchs und die Abrechnungen des Erbbauzinses. Besonders wichtig sind Regelungen zu Anpassung, Laufzeit, Heimfall und Entschädigung bei Ablauf. Diese Punkte entscheiden mit darüber, ob ein Erbbaurecht am Markt gefragt ist.

Häufige Fragen

Kann der Erbbauzins erhöht werden?
Nur, wenn der Vertrag eine Anpassung vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob eine Klausel wirksam ist, prüft ein Rechtsanwalt.
Wird der Erbbauzins im Gutachten berücksichtigt?
Ja. Er beeinflusst den Wert des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks und wird mit der Restlaufzeit gewürdigt.

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