Kurz gesagt: Bei der Pacht überlässt der Verpächter dem Pächter ein Objekt zum Gebrauch und zum Genuss der Erträge. Der Pächter zahlt dafür den Pachtzins (§ 581 BGB). Die Miete gewährt nur den Gebrauch.
Wo Pacht vorkommt
Typisch ist sie bei Hotels und Gaststätten, bei denen der Betrieb mit der Immobilie überlassen wird, bei Tankstellen und bei landwirtschaftlichen Flächen und Höfen. Der Pächter führt den Betrieb und trägt das unternehmerische Risiko.
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Bewertung
Für den Wert der Immobilie zählt die nachhaltig erzielbare Pacht, die ein fremder Pächter für das Objekt zahlen könnte. Der Pachtzins ersetzt im Ertragswertverfahren die Miete. Wird nur die Immobilie bewertet, sind Inventar und Firmenwert nicht enthalten. Bei Hotels beachten wir die Pachtfähigkeit: Kann der Betrieb die Pacht dauerhaft tragen?
- Umsatzpacht: Der Pachtzins hängt vom Umsatz ab und wird vorsichtig angesetzt.
- Inventar: Mitverpachtetes Inventar gehört meist nicht zur Immobilie.
- Laufzeit: Die Restlaufzeit bestimmt, wie lange der Ertrag gesichert ist.
Mehr im Ratgeber Hotelimmobilie: Pacht und Ertrag und unter Hotel und Gastronomie bewerten.
Unterlagen und Praxis
Für die Bewertung brauchen wir den Pachtvertrag mit Nachträgen, die Höhe der Pacht, eine Aufstellung mitverpachteten Inventars und Angaben zu Renovierungs- und Instandhaltungspflichten. Wer diese trägt, verändert den Ertrag des Verpächters und damit den Wert deutlich.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?
Wird das Inventar bei der Pachtbewertung mitbewertet?
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.