Kurz gesagt: Bei einem Share Deal kauft man Anteile an der Gesellschaft, die die Immobilie hält. Beim Asset Deal kauft man die Immobilie selbst.
Share Deal und Asset Deal im Vergleich
| Merkmal | Asset Deal | Share Deal |
|---|---|---|
| Gegenstand | Die Immobilie | Anteile an der Eigentümergesellschaft |
| Grundbuch | Eigentümerwechsel | Eigentümer bleibt die Gesellschaft |
| Verträge, Mieter | Gehen nach Kaufrecht über | Bleiben bei der Gesellschaft |
| Übernahme von Risiken | Auf die Immobilie bezogen | Auch Risiken der Gesellschaft |
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Warum eine Immobilienbewertung nötig sein kann
Der Wert der Anteile hängt wesentlich vom Wert der Immobilie ab. Deshalb wird bei Anteilskäufen, Beteiligungen und Gesellschafterwechseln häufig ein Verkehrswertgutachten für die Immobilie verlangt. Es ist ein Baustein, ersetzt aber keine Unternehmensbewertung der Gesellschaft. Mehr unter Gutachten bei Share Deal und Beteiligung und Gutachten bei Gesellschafterwechsel.
Steuern und Recht
Die steuerliche Behandlung, insbesondere zur Grunderwerbsteuer, ist eine Frage für Steuerberater und Rechtsanwalt. Wir bewerten die Immobilie und geben dazu keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Unterlagen und Praxis
Für die Immobilie brauchen wir die üblichen Unterlagen: Grundbuchauszug, Pläne, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen. Zusätzlich ist der Gesellschaftsvertrag wichtig, wenn Rechte oder Belastungen der Immobilie darin geregelt sind. Gutachten zu Share Deals werden oft für mehrere Objekte einer Gesellschaft gleichzeitig verlangt, siehe Portfoliobewertung.
Häufige Fragen
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