Verwaltungsgebäude mit Parkplatz

Immobilienbewertung beim Share Deal und Beteiligungskauf

Beim Kauf von Anteilen an einer Immobilien- oder Betriebsgesellschaft bestimmen die Grundstücke einen großen Teil des Preises. Wir ermitteln deren Verkehrswert unabhängig und nachvollziehbar, als Baustein für Ihre Kaufpreisfindung.

Foto: Lutz Haedrich, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Share Deal: Warum der Immobilienwert den Kaufpreis prägt

Bei einem Share Deal wird nicht die Immobilie selbst übertragen, sondern es werden Anteile an der Gesellschaft verkauft, die sie hält. Das kann eine Objektgesellschaft sein, eine Holding mit mehreren Standorten oder ein Betrieb mit eigenem Grundbesitz. Für die Preisfindung ist in all diesen Fällen die Frage zentral, was der Grundbesitz wert ist. Eine Immobilienbewertung beim Share Deal liefert dazu den Verkehrswert der einzelnen Objekte nach § 194 BauGB zu einem festgelegten Stichtag.

Dieser Wert ist ein Baustein, kein fertiger Kaufpreis. Aus ihm leiten Käufer, Verkäufer und Gesellschafter gemeinsam mit ihren Beratern ab, was die Anteile wert sind. Wie sich der Wert einzelner Objekte zusammensetzt, erläutert unser Ratgeber Verkehrswert.

Gerade bei Beteiligungen, die nicht börsennotiert sind, fehlt häufig ein Marktpreis, an dem man sich orientieren könnte. Der Immobilienwert ist dann eine der wenigen Größen, die sich aus beobachtbaren Marktdaten ableiten lassen. Ein Gutachten macht diese Größe prüfbar und verringert das Risiko, dass Verhandlungen allein auf Behauptungen beruhen.

Was wir bewerten: die Immobilien der Gesellschaft

Gegenstand unseres Gutachtens sind die Grundstücke, Gebäude und grundstücksgleichen Rechte der Gesellschaft, etwa Erbbaurechte. Wir bewerten bayernweit Büro-, Handels-, Logistik-, Produktions- und Wohnimmobilien sowie unbebaute Flächen und wählen das Bewertungsverfahren nach Objektart und Marktlage. Das Gutachten orientiert sich an den anerkannten Bewertungsgrundsätzen der ImmoWertV 2021 mit Ertragswert-, Vergleichswert- oder Sachwertverfahren. Der Begriff Marktwert, wie er international üblich ist, entspricht in der Sache dem Verkehrswert; wir verwenden ihn nur zur Begriffsabgrenzung.

Je nach Bestand erstellen wir Einzelgutachten, ein Gutachten mit mehreren Objekten oder eine Auswertung für mehrere Standorte. Bei größeren Beständen finden Sie weitere Hinweise unter Portfoliobewertung; für Fondsstrukturen unter Fonds und Family Offices.

Vom Immobilienwert zum Kaufpreis: Ihre Berater übernehmen

Der Wert der Anteile ergibt sich nicht allein aus dem Immobilienwert. Verbindlichkeiten, Liquidität, laufende Verträge, Rücklagen und weitere Positionen der Gesellschaft gehören ebenso dazu. Diese Betrachtung, im Markt häufig als Nettovermögenswert beschrieben, ist Sache von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Unternehmensbewertern. Wir liefern den Immobilienbaustein in der Form, in der Ihre Berater ihn weiterverwenden können, und stimmen uns bei Bedarf mit ihnen ab. Hinweise zur Zusammenarbeit finden Berufsträger unter Für Anwälte und Steuerberater.

Nicht Teil unserer Leistung sind die Bewertung des Unternehmens oder der Anteile als solche sowie steuerliche und rechtliche Beratung. Steuerliche Folgen eines Anteilskaufs, zum Beispiel bei der Grunderwerbsteuer, sind im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären.

Wer das Gutachten nutzt: Käufer, Verkäufer, Gesellschafter, Banken

Ein unabhängiges Gutachten hilft allen Beteiligten, weil es eine gemeinsame Zahlengrundlage schafft:

  • Käufer prüfen, ob der geforderte Preis zum Wert des Grundbesitzes passt
  • Verkäufer belegen, welchen Wert die Immobilien ihrer Gesellschaft haben
  • Gesellschafter nutzen es bei Ein- und Austritten, etwa bei Abfindungen; siehe Gutachten bei Gesellschafterwechsel
  • Banken stützen sich auf den Wert bei der Finanzierung des Erwerbs; siehe Finanzierung und Beleihung

Ob eine Bank das Gutachten für ihre Zwecke anerkennt, hängt von ihren internen Vorgaben ab und sollte vorab erfragt werden. Wir erläutern im Gutachten Annahmen, Verfahren und Ergebnis so, dass es von Dritten geprüft werden kann.

Stichtag, Annahmen und Bestandsaufnahme

Der Wert wird zu einem bestimmten Stichtag ermittelt, meist nahe am geplanten Signing oder Closing. Wichtig ist, dass Verkäufer und Käufer vorab denselben Stichtag und dieselbe Wertdefinition vereinbaren. Wir führen einen Ortstermin durch, werten Mietverträge, Grundbuchstand und Planungsrecht aus und legen alle Annahmen offen. Wo Unterlagen fehlen oder der Zugang zu einzelnen Objekten nicht möglich ist, weisen wir die Einschränkungen im Gutachten aus.

Mietverträge und Mietverhältnisse prüfen wir auf ihre Wirkung für den Wert, besonders Laufzeiten, Indexierung und Mieterbonität. Für den Mietmarkt siehe Mietgutachten Gewerbe. Bei Betriebsimmobilien, die an die Gesellschaft selbst vermietet sind, würdigen wir, ob die Miete marktüblich ist und wie sie sich auf den Wert auswirkt.

Haben sich seit dem letzten Gutachten Mieten, Zinsen oder Leerstände verändert, empfehlen wir eine aktuelle Wertermittlung, weil ältere Werte den Markt oft nicht mehr zutreffend abbilden. Ob ein vorhandenes Gutachten als Grundlage genügt, besprechen wir mit Ihnen vor der Beauftragung.

Abgrenzung zu verwandten Anlässen

Übernimmt jemand den Betrieb im Rahmen einer Nachfolge, behandeln wir das unter Unternehmensnachfolge. Geht es um die Bilanzierung des Grundbesitzes, hilft die Seite Gutachten für die Bilanzierung. Für den Überblick über Objektarten und Verfahren siehe Gewerbeimmobilien bewerten.

Wird nur ein Teil der Anteile übertragen, bleibt der Immobilienwert der Gesellschaft derselbe; wie sich eine Minderheits- oder Mehrheitsposition im Preis niederschlägt, ist keine Frage der Immobilienbewertung. Wir bewerten die Objekte und überlassen die Bewertung der Beteiligungsposition den dafür zuständigen Fachleuten.

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Gesellschafts- und Beteiligungsstruktur mit Übersicht über die Grundstücke der Gesellschaft
  • Grundbuchauszüge, Lagepläne und Flurkarten
  • Mietverträge, Mieterliste und Mietaufstellung je Objekt
  • Pläne, Flächenberechnungen und Baugenehmigungen, soweit vorhanden
  • Angaben zu Erbbaurechten, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen
  • Gewünschter Stichtag und vorgesehener Verwendungszweck des Gutachtens

Praxistipp: Klären Sie vor der Beauftragung mit Ihren Beratern, welcher Stichtag gelten soll und wer das Gutachten erhalten darf. Dann lässt sich der Umfang genau abstimmen. Bei Fragen zum Ablauf schreiben Sie uns; ein Angebot erhalten Sie vorab.

Häufige Fragen

Bewerten Sie auch die Anteile oder das Unternehmen?
Nein. Wir ermitteln den Verkehrswert der Immobilien der Gesellschaft. Die Bewertung von Anteilen oder des Unternehmens ist nicht Teil unserer Leistung und gehört zu Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Unternehmensbewertern, denen wir den Immobilienwert zuliefern.
Können mehrere Objekte in einem Gutachten bewertet werden?
Ja. Wir weisen die Werte der einzelnen Objekte getrennt aus und legen offen, wenn ein Gesamtwert abweichende Annahmen erfordert. Bei größeren Beständen kann eine Struktur wie bei der Portfoliobewertung sinnvoll sein.
Beraten Sie zu Steuern wie der Grunderwerbsteuer beim Share Deal?
Nein, steuerliche und rechtliche Beratung gehört nicht zu unserer Leistung. Solche Fragen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt klären. Wir liefern den Immobilienwert als Grundlage. Bei Fragen zum Umfang sprechen Sie uns an.
Reicht ein Gutachten für Verkäufer und Käufer gleichermaßen?
Das hängt von der Beauftragung ab. Haben beide Seiten dasselbe Interesse an einer neutralen Zahl, kann ein gemeinsam beauftragtes Gutachten sinnvoll sein. Eigene Interessen sollten vorab offen angesprochen werden. Wir bleiben in jedem Fall unabhängig und begründen das Ergebnis nachvollziehbar.

Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

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