Gewerbegebäude in Nottuln

Gutachten für Sale-and-Lease-Back von Betriebsimmobilien

Beim Sale-and-Lease-Back verkauft ein Unternehmen seine Immobilie und mietet sie anschließend zurück, um Liquidität freizusetzen. Ein unabhängiges Gutachten bildet die Grundlage für einen fairen Kaufpreis und eine marktübliche Miete.

Foto: Dietmar Rabich, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Was Sale-and-Lease-Back bedeutet

Bei einem Sale-and-Lease-Back verkauft ein Unternehmen eine Immobilie, die es selbst nutzt, an einen Investor und mietet sie anschließend langfristig zurück. Der Betrieb kann in denselben Räumen weiterarbeiten, während gebundenes Kapital freigesetzt wird – etwa für Investitionen, Wachstum oder zur Ablösung von Krediten. Genutzt wird das Modell vor allem bei Produktionsstätten, Logistikimmobilien, Hallen oder Bürogebäuden, die einem einzelnen Betrieb dauerhaft dienen.

Weil Kaufpreis und Miete in einem solchen Geschäft eng zusammenhängen, entscheidet die Höhe des einen unmittelbar über die Höhe des anderen. Ein zu niedriger Kaufpreis lässt Kapital ungenutzt, eine zu hohe Miete belastet den Betrieb über Jahre. Beide Seiten – Verkäufer und Investor – profitieren daher von einer unabhängigen, marktgerechten Wertermittlung.

Was wir bewerten

  • Den Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs, in der Regel im Ertragswertverfahren
  • Die marktübliche Miete für die anschließende Rückvermietung, angepasst an Objektart, Lage und Zustand
  • Bei Bedarf ein separates Mietgutachten, wenn nur die Miethöhe zu klären ist oder die Konditionen im Nachgang überprüft werden sollen

Wichtig ist dabei, dass wir die Miete unabhängig vom bisherigen internen Verrechnungspreis des Unternehmens ableiten: Maßgeblich ist, was ein beliebiger Nutzer am Markt für vergleichbare Flächen zahlen würde – nicht, was der Betrieb sich leisten kann oder möchte.

Besonderheiten bei Spezialimmobilien

Viele Betriebsimmobilien, die für Sale-and-Lease-Back infrage kommen, sind auf den bisherigen Nutzer zugeschnitten – etwa eine Praxisimmobilie mit spezieller Aufteilung oder eine Produktionshalle mit betriebsspezifischer Ausstattung. Für den Investor zählt vor allem, wie gut sich das Objekt im Fall eines Mieterwechsels an einen Dritten weitervermieten ließe. Wir stellen diese Drittverwendungsfähigkeit im Gutachten offen dar, weil sie den Wert für einen Investor maßgeblich beeinflusst – losgelöst vom Nutzen, den die Immobilie aktuell für den verkaufenden Betrieb hat.

Laufzeit und Vertragsgestaltung

Die Höhe der Anfangsmiete hängt eng mit der vereinbarten Mietlaufzeit, etwaigen Verlängerungsoptionen, der Wertsicherung und der Verteilung von Instandhaltungspflichten zusammen. Diese vertraglichen Fragen verhandeln die Parteien selbst, häufig mit anwaltlicher Begleitung; wir liefern die dafür notwendige marktbezogene Werteinschätzung von Immobilie und Miete, nicht die Vertragsgestaltung selbst.

Für welche Seite wir tätig werden

Wir können sowohl für den verkaufenden Betrieb als auch für einen Investor tätig werden – jeweils mit einer neutralen, unabhängigen Wertermittlung. Sind beide Seiten an einer gemeinsamen, akzeptierten Bewertungsgrundlage interessiert, kann ein gemeinsam beauftragtes Gutachten die Verhandlungen erheblich vereinfachen.

Praxistipp: Klären Sie vor der Bewertung, ob die künftige Miete zu Marktkonditionen oder zu einer vertraglich vorab festgelegten Rendite für den Investor kalkuliert werden soll. Das beeinflusst, welche Kennzahlen wir im Gutachten in den Vordergrund stellen.

Bilanzielle und steuerliche Auswirkungen

Ein Sale-and-Lease-Back wirkt sich auf die Bilanz des Unternehmens aus – etwa durch den Abgang der Immobilie aus dem Anlagevermögen und die Zuführung liquider Mittel, sowie durch die künftige Mietbelastung. Wie das Geschäft bilanziell und steuerlich zu behandeln ist, insbesondere die Verteilung eines eventuellen Veräußerungsgewinns, klären Sie mit Ihrem Steuerberater; siehe dazu auch Gutachten für die Bilanzierung.

Warum die Bewertung besonders sorgfältig sein sollte

Anders als bei einem gewöhnlichen Verkauf trennt sich der Betrieb bei Sale-and-Lease-Back nicht wirklich von der Immobilie – er bleibt langfristig an sie gebunden, nur eben als Mieter statt als Eigentümer. Ein zu optimistisch angesetzter Kaufpreis kann sich später in einer Miete niederschlagen, die der Betrieb über Jahre hinweg trägt, selbst wenn sich die Ertragslage verschlechtert. Deshalb lohnt es sich, die Bewertung nicht nur auf den kurzfristigen Liquiditätsbedarf, sondern auch auf die langfristige Tragfähigkeit der resultierenden Miete auszurichten. Wir weisen im Gutachten auf realistische Bandbreiten hin, statt nur einen einzelnen Zahlenwert zu liefern.

Alternative Finanzierungsformen im Vergleich

Sale-and-Lease-Back ist eine von mehreren Möglichkeiten, gebundenes Kapital aus einer Betriebsimmobilie freizusetzen. Alternativ kommt häufig eine klassische Beleihung der Immobilie im Rahmen einer Finanzierung infrage, bei der die Immobilie im Eigentum des Betriebs verbleibt. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt von Zinsniveau, Bilanzstruktur und den Zielen des Unternehmens ab und ist eine unternehmerische und steuerliche Entscheidung, die Sie am besten mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Bank abwägen. Wir liefern für beide Varianten die notwendige Werteinschätzung der Immobilie.

Was am Ende der Mietlaufzeit passiert

Viele Sale-and-Lease-Back-Verträge enthalten Regelungen für das Ende der Laufzeit, etwa eine Verlängerungsoption, ein Vorkaufsrecht des Betriebs oder eine Rückkaufoption zu vorab vereinbarten Bedingungen. Solche Regelungen sollten von Anfang an mit realistischen Werterwartungen hinterlegt sein, damit sie am Ende der Laufzeit tatsächlich tragfähig sind. Wir weisen im Gutachten auch auf Faktoren hin, die den langfristigen Wert der Immobilie beeinflussen könnten, damit diese bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden können.

Verhandlungsposition durch ein eigenes Gutachten stärken

Tritt ein Investor mit einem eigenen Wertangebot an ein Unternehmen heran, lohnt sich vor der Zusage ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Es zeigt, ob das Angebot dem tatsächlichen Marktwert entspricht, und gibt dem Betrieb eine belastbare Grundlage für die Verhandlung von Kaufpreis und künftiger Miete – gerade weil beide Größen bei diesem Modell so eng miteinander verknüpft sind.

Unterlagen

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Lageplan
  • Baupläne, Baujahr, technische Ausstattung
  • Aktuelle Nutzung und geplante künftige Nutzung nach dem Verkauf
  • Bilanzielle Eckdaten, soweit für die Wertermittlung relevant
  • Entwurf oder Eckpunkte des geplanten Miet- und Kaufvertrags, soweit vorhanden

Für Gewerbeimmobilien erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Häufige Fragen

Wer beauftragt das Gutachten bei Sale-and-Lease-Back?
Das kann der verkaufende Betrieb, der Investor oder beide gemeinsam sein. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten erleichtert häufig die Einigung.
Wird auch die künftige Miete bewertet?
Ja. Wir ermitteln die marktübliche Miete für die Rückvermietung, unabhängig davon, was der Betrieb intern kalkuliert hat.
Was passiert, wenn die Immobilie sehr spezialisiert ist?
Wir stellen die eingeschränkte Drittverwendbarkeit offen im Gutachten dar, da sie für den Investor wertrelevant ist.
Übernehmen Sie auch die Vertragsverhandlung?
Nein. Wir liefern die Wertgrundlage; die Vertragsverhandlung führen die Parteien, meist mit anwaltlicher Unterstützung.
Wie hängt das mit der Bilanzierung zusammen?
Der Verkauf wirkt sich auf die Bilanz aus. Details dazu klären Sie mit Ihrem Steuerberater, siehe auch Gutachten für die Bilanzierung.

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