Unser Sachverständigenbüro erstellt Verkehrswert- und Kurzgutachten für Immobilien im Landkreis Neu-Ulm – für Erbschaft und Schenkung, Scheidung, Kauf und Verkauf. Die Gutachten erstellt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger; sie sind damit auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt geeignet.
Was den Neu-Ulmer Markt prägt
Neu-Ulm bildet mit Ulm auf der anderen Donauseite eine gemeinsame Wirtschaftsregion – über die Landesgrenze zu Baden-Württemberg hinweg. Käufer vergleichen deshalb oft Angebote auf beiden Seiten, und das Ulmer Preisniveau wirkt sich direkt auf Neu-Ulm aus.
Im Landkreis mit Senden, Vöhringen, Illertissen und Weißenhorn überwiegen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser. Für Gutachten zählen hier vor allem Lage, Zustand und Grundstücksgröße.
Datengrundlage
Für Neu-Ulm und den Landkreis ist der Gutachterausschuss am Landratsamt Neu-Ulm zuständig.
Gewerbeimmobilien im Landkreis Neu-Ulm
Der Landkreis Neu-Ulm ist Teil des Wirtschaftsraums Ulm/Neu-Ulm und wird von Maschinenbau, Metallverarbeitung und Logistik geprägt. In Weißenhorn hat der Schalungs- und Gerüsthersteller PERI seinen Sitz, in Vöhringen die Wieland-Werke einen großen Standort; der Gewerbepark A7 in Vöhringen und die Gewerbegebiete in Senden, Illertissen und Nersingen liegen nahe der Autobahn. Die A7, die A8 und die B10 und B28 machen den Landkreis für Transport und Lager attraktiv. In der Stadt Neu-Ulm prägen Handel und Dienstleister rund um die Glacis-Galerie und die Konversionsflächen der früheren Wiley-Kaserne den Markt.
Wir bewerten im Landkreis Neu-Ulm Produktions- und Logistikhallen, Büro- und Geschäftshäuser, Fachmärkte sowie Handwerksbetriebe. Bei vermieteten Objekten ermitteln wir die nachhaltige Miete im Vergleich mit dem Ulmer Markt; bei Betriebsgrundstücken klären wir Drittverwendbarkeit und Erweiterungsflächen. Anlässe sind Betriebsnachfolge, Verkauf, Finanzierung und die Restnutzungsdauer für die AfA.
Wir bewerten Hallen, Büro- und Praxisgebäude, Einzelhandelsimmobilien und Hotels und Gastronomie im Landkreis Neu-Ulm. Mehr dazu auf unserer Seite Gewerbeimmobilien bewerten.
Kosten
Bei Wohnimmobilien richtet sich das Honorar nach dem Wert: Verkehrswertgutachten gibt es ab 1.580 €, Kurzgutachten für 1.180 € – jeweils inkl. MwSt., zzgl. Fahrtkosten. Ihr Honorar berechnen Sie im Honorar-Rechner. Für Gewerbeimmobilien erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Unsere Leistungen im Landkreis Neu-Ulm
- Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien bewerten
- Gutachten bei Erbschaft und Schenkung – anerkannt nach § 198 BewG
- Gutachten bei Scheidung und Zugewinnausgleich
- Kurzgutachten und Kaufberatung vor dem Kauf
Auch für: Neu-Ulm, Senden, Vöhringen, Illertissen, Weißenhorn, Elchingen, Nersingen, Pfaffenhofen a. d. Roth.
