Nachlasswert: Definition und Immobilienanteil

Der Nachlasswert ist der Wert des Vermögens eines Verstorbenen nach Abzug der Verbindlichkeiten. Immobilien sind oft der größte und strittigste Posten.

Kurz gesagt: Der Nachlasswert ist der Wert des gesamten Nachlasses, also des Vermögens des Verstorbenen abzüglich seiner Verbindlichkeiten, zu einem bestimmten Stichtag. Er dient als Grundlage für Pflichtteil, Erbauseinandersetzung und die Erbschaftsteuer.

Bedeutung und Zusammensetzung

Zum Nachlass zählen Bankguthaben, Wertpapiere, bewegliche Sachen, Immobilien und sonstige Rechte; abzuziehen sind Schulden und Kosten, etwa Darlehen oder Bestattungskosten. Bei Immobilien bestimmen wir den Verkehrswert nach der ImmoWertV. Alle anderen Posten ermitteln wir nicht; sie gehören zu Bank, Steuerberater oder Nachlassverwaltung.

Gerade bei Immobilien entsteht unter Erben leicht Streit, weil jeder einen anderen Wert für plausibel hält. Ein neutrales Gutachten gibt allen Beteiligten dieselbe Zahlenbasis, zum Beispiel wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen möchte.

Praxis: Stichtag und Belastungen

Für den Pflichtteil ist in der Regel der Wert zum Erbfall maßgeblich (§ 2311 BGB). Bei der Erbauseinandersetzung unter Miterben können dagegen wirtschaftlich auch Werte zum Zeitpunkt der Teilung eine Rolle spielen; hier ist entscheidend, was die Beteiligten vereinbaren oder was rechtlich vorgegeben ist. Den passenden Stichtag sollten Sie deshalb vorab mit Anwalt oder Notar klären. Wir bewerten dann auf den benannten Wertermittlungsstichtag.

Belastungen wie ein Nießbrauch, ein Wohnrecht oder ein Erbbaurecht beeinflussen den Immobilienwert und müssen im Gutachten berücksichtigt werden. Eine Grundschuld verändert den Verkehrswert der Immobilie nicht; für den Nachlass ist die zugrunde liegende Darlehensschuld relevant.

Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.

Abgrenzung und Missverständnisse

Der Nachlasswert ist nicht dasselbe wie der steuerliche Grundbesitzwert, der nach typisierten Regeln berechnet wird und vom Marktwert abweichen kann. Er ist auch kein Verkaufspreis: Ein späterer Verkauf zu einem höheren oder niedrigeren Preis ändert den Wert zum Stichtag nicht.

Rechtliche und steuerliche Fragen, etwa zur Verteilung unter Erben oder zur Erbschaftsteuer, beantworten Anwalt, Notar und Steuerberater. Unser Beitrag ist die nachvollziehbare Wertermittlung. Mehr im Ratgeber Haus geerbt: Was tun?

Häufige Fragen

Gehört das Haus immer zum Nachlasswert?
Eine Immobilie des Verstorbenen gehört in der Regel zum Nachlass. Ausnahmen, etwa bei Verträgen zu Lebzeiten, klärt im Einzelfall ein Rechtsanwalt oder Notar.
Reicht ein Verkehrswertgutachten für den gesamten Nachlass?
Nein. Es bewertet nur die Immobilie. Sonstige Vermögenswerte und Schulden sind gesondert zu erfassen.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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