Pflichtteil: Immobilienwert als Berechnungsgrundlage

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, dessen Höhe vom Nachlasswert zum Erbfall abhängt. Gehört eine Immobilie dazu, ist ihr Wert oft der größte Posten.

Kurz gesagt: Der Pflichtteil ist der Geldanspruch naher Angehöriger, die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für die Berechnung ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich (§ 2311 BGB).

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Gehört ein Haus oder eine Wohnung zum Nachlass, hängt die Höhe des Pflichtteils wesentlich vom Immobilienwert ab. Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Miteigentümer, sondern erhält einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. Diese müssen dafür häufig Geld beschaffen. Beide Seiten haben deshalb ein Interesse an einem belastbaren und nachvollziehbaren Wert, der zum Nachlasswert beiträgt.

Hinzu kommt, dass Zustand, Vermietung und Rechte Dritter den Wert deutlich beeinflussen. Sie müssen zum Stichtag erfasst werden; hilfreich sind Grundbuchauszug, Pläne und gegebenenfalls Mietverträge.

Stichtag und Vorgehen

Maßgeblich ist der Wertermittlungsstichtag des Todestags. Spätere Preissteigerungen oder ein späterer Verkauf zu einem anderen Preis ändern daran in der Regel nichts. Wir ermitteln den Verkehrswert rückwirkend auf diesen Tag und stützen uns auf die Marktdaten und den Zustand der Immobilie zum Stichtag.

Bestehende Rechte wie ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht berücksichtigen wir, soweit sie den Wert beeinflussen. Ob ein Anspruch auf eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen besteht und wer die Kosten trägt, klärt im Einzelfall ein Rechtsanwalt.

Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.

Abgrenzung und häufige Missverständnisse

Der Pflichtteil ist kein Erbteil: Er gewährt keine Beteiligung an der Immobilie, sondern einen Geldanspruch. Er unterscheidet sich auch vom steuerlichen Wert; der Grundbesitzwert für die Erbschaftsteuer folgt eigenen Regeln und kann vom Verkehrswert abweichen.

Schenkungen zu Lebzeiten können den Pflichtteil im Einzelfall beeinflussen. Diese Fragen sowie Fristen und Auskunftsrechte beantwortet ein Rechtsanwalt. Wir liefern die Wertgrundlage für die Immobilie, keine Rechtsberatung. Weitere Hinweise im Ratgeber Pflichtteil: Immobilienwert und Stichtag.

Häufige Fragen

Welcher Zeitpunkt zählt für den Wert der Immobilie?
In der Regel der Zeitpunkt des Erbfalls, also der Todestag. Der Wert wird rückwirkend darauf ermittelt.
Muss die geerbte Immobilie für den Pflichtteil verkauft werden?
Nicht zwingend, der Anspruch richtet sich auf Geld. Wie die Zahlung im Einzelfall erfolgen kann, klären Erben mit ihrem Rechtsanwalt.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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