Wegerecht: Bedeutung für Zufahrt und Grundstückswert

Ein Wegerecht sichert die Zuwegung über ein fremdes Grundstück. Es kann die Nutzbarkeit des einen mindern und den Wert des anderen erst tragfähig machen.

Kurz gesagt: Ein Wegerecht erlaubt es, ein fremdes Grundstück zu begehen oder zu befahren, meist um ein anderes Grundstück zu erreichen. Üblicherweise wird es als Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert; zu unterscheiden sind Gehrecht, Fahrrecht und das gesetzliche Notwegerecht.

Bedeutung in der Wertermittlung

Für ein Grundstück ohne eigenen Zugang zur öffentlichen Straße ist ein gesicherter Weg Voraussetzung für Erschließung, Nutzung und Beleihung. Fehlt die Sicherung, kann das den Verkehrswert erheblich beeinträchtigen. Das belastete Grundstück trägt dagegen den Weg und verliert in der Regel Nutzfläche. Rechtlich ist das Wegerecht meist eine Grunddienstbarkeit.

Was wir in der Praxis prüfen

  • Inhalt: nur Gehen, auch Fahren, Mitverlegung von Leitungen
  • Lage und Breite des Wegs, möglichst anhand eines Lageplans
  • Regelung zu Unterhaltung und Kosten
  • Zahl der Berechtigten und Intensität der Nutzung
  • Eintragung im Grundbuch des belasteten und des begünstigten Grundstücks

Beim belasteten Grundstück bewerten wir die betroffene Fläche und die Einschränkung von Bebaubarkeit oder Gartennutzung. Beim begünstigten Grundstück berücksichtigen wir, dass die Zuwegung gesichert ist und welche Auswirkungen eine Unsicherheit hätte.

Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.

Abgrenzung und häufige Missverständnisse

Das Wegerecht ist nicht dasselbe wie eine Baulast: In Bayern kennt das Landesrecht in der Regel kein Baulastenverzeichnis, entsprechende Sicherungen erfolgen dort üblicherweise über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch. Auch gibt es einen Unterschied zum Eigentum am Weg: Wer ein Wegerecht hat, wird dadurch nicht Eigentümer der Fläche.

Eine bloße Gestattung ohne Grundbucheintrag bindet einen späteren Eigentümer nicht ohne Weiteres, und langjährige Nutzung allein begründet in der Regel kein Recht. Diese Fragen klärt ein Anwalt.

Worauf man achten sollte

Bei Kauf oder Erbfall sollten Sie klären, ob die Zufahrt tatsächlich im Grundbuch gesichert ist. Lesen Sie dazu Dienstbarkeiten im Ratgeber. Für die Bewertung von Flächen mit Zuwegung siehe Grundstück bewerten. Änderung, Verlegung oder Streit über den Weg gehören zu Anwalt oder Notar.

Häufige Fragen

Ist ein Wegerecht dasselbe wie ein Notwegerecht?
Nein. Das Wegerecht beruht meist auf einer vertraglichen Grunddienstbarkeit, das Notwegerecht ist gesetzlich und greift, wenn einem Grundstück die notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt.
Wo steht ein Wegerecht im Grundbuch?
In der Regel in Abteilung II des belasteten Grundstücks, häufig zusätzlich als Vermerk beim begünstigten Grundstück.

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