Supermarkt in Coesfeld

Supermärkte und Fachmärkte bewerten lassen

Lebensmittelmärkte gelten als solide Anlage – solange der Mietvertrag läuft. Für den Wert entscheidend ist, ob der Standort auch danach noch für einen Händler interessant ist.

Foto: Dietmar Rabich, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Welche Objekte wir bewerten

  • Supermärkte und Discounter, oft als Einzelobjekt am Ortsrand
  • Getränke-, Drogerie-, Bau- und Gartenmärkte
  • Fachmarktzentren mit mehreren Mietern und gemeinsamem Parkplatz
  • Ehemalige Märkte, die leer stehen oder umgenutzt werden sollen

Was den Wert bestimmt

  • Mietvertrag: Mieter, Restlaufzeit, Verlängerungsoptionen des Mieters, Wertsicherung, Umsatzmietklauseln und die Verteilung der Instandhaltung.
  • Standort: Einwohner im Einzugsgebiet, Kaufkraft, Sichtbarkeit von der Hauptstraße, Zufahrt, Wettbewerb in der Umgebung.
  • Verkaufsfläche und Zuschnitt: Entspricht die Fläche den heutigen Anforderungen der Händler? Viele ältere Märkte gelten heute als zu klein.
  • Parkplätze: Anzahl, Zustand, Einbahnführung.
  • Baurecht: Was ist am Standort erlaubt – und was wäre bei einer Erweiterung oder Neuvermietung erlaubt?
  • Zustand: Dach, Kältetechnik, Beleuchtung, Parkplatzoberfläche.

Welches Verfahren wir anwenden

Handelsimmobilien werden im Ertragswertverfahren bewertet. Wir setzen die nachhaltig erzielbare Miete für Verkaufs-, Lager- und Nebenflächen an und berücksichtigen den laufenden Mietvertrag gesondert: Liegt die Vertragsmiete über der Marktmiete, zählt der Mehrertrag nur bis zum Ende der festen Laufzeit. Mieteroptionen sind für den Eigentümer zweischneidig – der Mieter kann verlängern, muss aber nicht.

Wichtig ist die Frage nach der Anschlussnutzung. Wir prüfen, ob am Standort nach Vertragsende realistisch wieder ein Händler einzieht, ob die Fläche erweitert werden müsste oder ob eine andere Nutzung naheliegt. Bei kleinen Märkten in schwachen Lagen kann der Wert nach Vertragsende stark sinken. Allgemeine Hinweise zu Ladenflächen in Innenstädten finden Sie unter Einzelhandelsimmobilien.

Besonderheiten und Risiken

Großflächiger Einzelhandel

Einzelhandelsbetriebe, die als großflächig gelten, sind nach § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung im Regelfall nur in Kerngebieten oder speziell ausgewiesenen Sondergebieten zulässig. Die Verordnung vermutet erhebliche Auswirkungen ab 1.200 m² Geschossfläche; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beginnt die Großflächigkeit bei mehr als 800 m² Verkaufsfläche. Hinzu kommen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Für die Bewertung heißt das: Ob ein Markt erweitert oder anders genutzt werden darf, hängt vom Bebauungsplan ab – und kann den Wert erheblich beeinflussen.

Mieterstruktur und Laufzeit

Ein Objekt mit einem einzigen Mieter hängt ganz an diesem Vertrag. Bei Fachmarktzentren achten wir auf den Ankermieter: Zieht der Lebensmittelmarkt aus, verlieren oft auch die kleineren Mieter Kundschaft.

Instandhaltung

Viele Mietverträge verlagern Kosten auf den Mieter, aber selten alle. Dach, Tragwerk und Parkplatz bleiben häufig beim Eigentümer. Wir prüfen die Klauseln und den Zustand und berücksichtigen anstehende Maßnahmen.

Typische Anlässe

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Grundbuchauszug, Lageplan, Bebauungsplan
  • Baugenehmigung mit genehmigter Verkaufsfläche
  • Mietverträge mit allen Nachträgen
  • Flächenaufstellung: Verkaufs-, Lager-, Sozial- und Nebenflächen, Stellplätze
  • Nebenkostenabrechnungen, Angaben zu Instandhaltung und Modernisierung

Praxistipp: Vergleichen Sie die Verkaufsfläche in der Baugenehmigung mit der tatsächlich genutzten Fläche. Abweichungen sind nicht selten und können bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung zum Problem werden.

Für Gewerbeimmobilien erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Häufige Fragen

Ist ein Supermarkt mit langem Mietvertrag automatisch viel wert?
Nicht automatisch. Ein langer Vertrag sichert Erträge, aber der Wert hängt auch davon ab, was nach Vertragsende möglich ist – und ob die Miete marktüblich ist.
Was passiert bei der Bewertung eines leerstehenden Marktes?
Wir prüfen, ob und wann eine Nachvermietung realistisch ist, welche Umbauten nötig wären und welche Nutzungen baurechtlich zulässig sind. Vermarktungszeit und Kosten fließen in den Wert ein.
Bewerten Sie auch einzelne Einheiten in einem Fachmarktzentrum?
Ja, wenn sie rechtlich selbständig sind, etwa als Teileigentum. Dann spielen auch die Regelungen der Gemeinschaft eine Rolle.

Weiterlesen

Welches Gutachten Sie brauchen, klären wir gemeinsam.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Angebot – ohne Verpflichtung.

AnrufenAnfrage senden