Unser Sachverständigenbüro erstellt Verkehrswert- und Kurzgutachten für Immobilien im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim – für Erbschaft und Schenkung, Scheidung, Kauf und Verkauf. Die Gutachten erstellt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger; sie sind damit auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt geeignet.
Was den Markt im Landkreis prägt
Der Landkreis zwischen Steigerwald und Frankenhöhe ist stark ländlich geprägt. Das Aischtal mit seinen Karpfenweihern, kleine Landstädte wie Scheinfeld, Uffenheim, Markt Erlbach und Emskirchen sowie viele Dörfer mit landwirtschaftlichen Anwesen bestimmen den Markt. Am Westrand des Steigerwalds und an der Frankenhöhe wird Wein angebaut, etwa rund um Ipsheim und Bullenheim.
Bad Windsheim ist Heilbad mit Therme und Freilandmuseum; Kurbetrieb und Tourismus beeinflussen dort die Nachfrage nach Wohnungen und Ferienimmobilien. In Illesheim unterhalten die US-Streitkräfte einen Standort, was sich auf die Mietnachfrage im Umfeld auswirkt. Im Osten orientieren sich Orte wie Emskirchen und Neustadt stärker in Richtung Erlangen, Fürth und Nürnberg.
Worauf es bei Gutachten hier ankommt
Häufig bewerten wir Hofstellen, Resthöfe und Dorfhäuser mit Scheunen – bei Hofübergabe, im Erbfall oder bei der Auseinandersetzung unter Erben. In kleineren Orten mit wenig Nachfrage und teils Leerstand in den Ortskernen berücksichtigen wir realistische Vermarktungszeiten. Bei Weinbergen, Winzeranwesen und Weihergrundstücken sind Nutzung, Pachtverhältnisse und Rechte genau zu prüfen.
Datengrundlage
Zuständig ist der Gutachterausschuss am Landratsamt in Neustadt a. d. Aisch; die Bodenrichtwerte sind über BORIS-Bayern abrufbar.
Gewerbeimmobilien im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Das Gewerbe im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim ist mittelständisch und auf die Kleinstädte verteilt. In der Kreisstadt liegt das Gewerbe- und Industriegebiet Kleinerlbach, weitere Schwerpunkte haben Bad Windsheim, Uffenheim, Scheinfeld und Emskirchen. Die A7 im Westen und die B8 und B470 durch das Aischtal sind die wichtigsten Verkehrsachsen. Neben Handwerk, Bau und verarbeitendem Gewerbe spielen Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, Weingüter und Brauereien eine Rolle. In Bad Windsheim bilden Hotels, Gastronomie und Gesundheitsbetriebe rund um die Therme einen eigenen Markt.
Wir bewerten im Landkreis Werkstätten und Hallen, Betriebe mit Wohnhaus, Gasthöfe und Hotels sowie Wohn- und Geschäftshäuser in den Ortskernen. Bei Gasthöfen und Brauereigaststätten prüfen wir, ob der Betrieb wirtschaftlich fortgeführt werden kann oder eine Umnutzung realistischer ist. Anlässe sind vor allem Betriebsnachfolge, Verpachtung und die Finanzierung von Investitionen.
Wir bewerten Hallen, Büro- und Praxisgebäude, Einzelhandelsimmobilien und Hotels und Gastronomie im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim. Mehr dazu auf unserer Seite Gewerbeimmobilien bewerten.
Kosten
Bei Wohnimmobilien richtet sich das Honorar nach dem Wert: Verkehrswertgutachten gibt es ab 1.580 €, Kurzgutachten für 1.180 € – jeweils inkl. MwSt., zzgl. Fahrtkosten. Ihr Honorar berechnen Sie im Honorar-Rechner. Für Gewerbeimmobilien erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Unsere Leistungen im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
- Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien bewerten
- Gutachten bei Erbschaft und Schenkung – anerkannt nach § 198 BewG
- Gutachten bei Scheidung und Zugewinnausgleich
- Kurzgutachten und Kaufberatung vor dem Kauf
Orte im Landkreis: Neustadt a. d. Aisch, Bad Windsheim, Scheinfeld, Uffenheim, Markt Erlbach, Emskirchen, Burgbernheim, Ipsheim, Markt Bibart, Sugenheim.
