Kurz gesagt: Der gemeine Wert ist ein Wertbegriff des Bewertungsrechts. Er bezeichnet den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei unberücksichtigt.
Bedeutung in der Bewertung
Das Bewertungsgesetz nutzt den gemeinen Wert als allgemeinen Maßstab, soweit nichts anderes bestimmt ist. Maßgeblich ist der Preis, den ein durchschnittlicher Käufer und ein durchschnittlicher Verkäufer ohne Zwang, Not oder besondere Beziehungen vereinbaren würden. Liebhaberpreise, Verkäufe unter Verwandten oder Notverkäufe sind deshalb kein Maßstab.
Für Grundstücke leiten wir den Wert aus dem Marktgeschehen ab, nach den Verfahren der ImmoWertV, und beziehen ihn auf einen bestimmten Wertermittlungsstichtag.
Praxis: Nachweis eines niedrigeren Werts
Begegnet wird dem Begriff vor allem bei Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das Finanzamt ermittelt zunächst einen Grundbesitzwert nach typisierten Regeln. Hält der Steuerpflichtige den gemeinen Wert der Immobilie für niedriger, kann er dies nach § 198 BewG in der Regel durch ein Gutachten nachweisen. Das Finanzamt prüft das Gutachten und entscheidet selbst.
Ein solches Gutachten ist ein Verkehrswertgutachten auf den steuerlich maßgeblichen Stichtag. Ob sich ein Nachweis im Einzelfall lohnt und welche Fristen zu beachten sind, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Hintergründe finden Sie im Ratgeber Grundbesitzwert und Einspruch.
Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir ordnen den Begriff für Ihren Fall ein, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.
Abgrenzung: gemeiner Wert und Verkehrswert
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist fast wortgleich definiert. Er ist der Begriff des Baurechts, der gemeine Wert der des Steuerrechts. Bei sachgerechter Ermittlung führen beide für Grundstücke in der Regel zum selben Ergebnis. Auch der Marktwert als international gebräuchlicher Begriff ist inhaltlich vergleichbar.
Nicht gleichzusetzen ist der gemeine Wert mit dem Kaufpreis eines Einzelfalls, dem Buchwert, dem Grundbesitzwert oder dem Beleihungswert. Wir ermitteln den Wert, erbringen aber keine Steuerberatung; die steuerliche Verwendung des Gutachtens bleibt Sache Ihres Steuerberaters.
Häufige Fragen
Ist der gemeine Wert dasselbe wie der Verkehrswert?
Wer entscheidet, ob ein Gutachten für das Finanzamt anerkannt wird?
Verwandte Begriffe
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- Grundbesitzwert und Einspruch
- Gutachten bei Erbschaft und Schenkung
- Gegengutachten gegenüber dem Finanzamt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.