Mietausfallwagnis: Definition und Bedeutung für die Bewertung

Das Mietausfallwagnis berücksichtigt das Risiko, dass Mieten ausfallen oder Räume leer stehen. Es mindert den Reinertrag im Ertragswertverfahren.

Kurz gesagt: Das Mietausfallwagnis ist ein Bestandteil der Bewirtschaftungskosten. Es deckt das Risiko von Ertragsminderungen ab, die durch uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstand entstehen, sowie die Kosten einer Rechtsverfolgung. Es wird im Ertragswertverfahren pauschal vom Rohertrag abgezogen.

Funktion im Ertragswertverfahren

Kein Mietverhältnis ist völlig frei von Risiko: Mieter können in Zahlungsverzug geraten, Wohnungen oder Gewerbeflächen stehen zwischen zwei Mietverhältnissen leer. Dieses allgemeine Risiko wird nicht für jeden Einzelfall prognostiziert, sondern als Wagnis in den Bewirtschaftungskosten angesetzt. Neben Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie nicht umlagefähigen Betriebskosten ist es eine der Kostenarten, die vom Rohertrag abgezogen werden. Übrig bleibt der Reinertrag.

Ansatz in der Praxis

Das Mietausfallwagnis wird in der Regel als Prozentsatz des Rohertrags angesetzt. Welche Sätze sachgerecht sind, richtet sich nach der Nutzungsart und den Marktverhältnissen; die ImmoWertV 2021 stellt hierfür Modellansätze bereit, und Gutachterausschüsse veröffentlichen teils eigene Werte. Wir nennen hier bewusst keine Zahlen, weil sie vom Einzelfall und von der jeweiligen Datenquelle abhängen.

Wichtig ist die Modellkonformität: Wurde der Liegenschaftszins mit bestimmten Bewirtschaftungskosten abgeleitet, sollten bei der Anwendung dieselben Ansätze verwendet werden.

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Abgrenzung und häufige Missverständnisse

Das Mietausfallwagnis ist keine Rücklage, die der Eigentümer tatsächlich bilden muss, sondern ein kalkulatorischer Ansatz. Ebenso ist es nicht identisch mit konkretem Leerstand: Steht ein Objekt zum Stichtag nachweislich länger leer oder ist es deutlich unter Marktmiete vermietet, wird dies im Gutachten in der Regel gesondert gewürdigt, etwa über die marktübliche Miete oder ein besonderes objektspezifisches Merkmal.

Eine doppelte Berücksichtigung desselben Risikos sollte vermieden werden.

Worauf man achten sollte

Bei Gewerbeobjekten mit wenigen oder sehr langen Mietverträgen kann das Ausfallrisiko vom Standardansatz abweichen. Ein Gutachten sollte begründen, ob der Pauschalansatz hier angemessen ist. Hintergründe zur Ertragsbewertung finden sich im Ratgeber Ertragswertverfahren.

Häufige Fragen

Ist das Mietausfallwagnis dasselbe wie Leerstand?
Nein. Es ist ein pauschaler Ansatz für das allgemeine Ausfallrisiko. Konkreter, nachweisbarer Leerstand wird im Gutachten in der Regel gesondert berücksichtigt.
Wer legt die Höhe des Mietausfallwagnisses fest?
Der Sachverständige wählt sie nachvollziehbar anhand von Modellansätzen oder Daten des Gutachterausschusses und begründet die Wahl im Gutachten.

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