Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen

Eigentumswohnung bewerten: Was bestimmt den Wert?

Eine Eigentumswohnung wird nicht nur nach Fläche und Lage bewertet. Auch das Gemeinschaftseigentum, die Finanzen der Eigentümergemeinschaft und die Beschlüsse wirken auf den Verkehrswert.

Foto: Foto-Alexander, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE, zugeschnitten

Welche Faktoren bestimmen den Wert einer Eigentumswohnung?

Kurz gesagt: Den Wert bestimmen Lage, Größe, Zustand und Ausstattung der Wohnung sowie der Zustand und die Finanzen der gesamten Eigentümergemeinschaft. Wer nur auf die eigene Wohnung schaut, übersieht oft den Teil, der den Preis am stärksten verschiebt. Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung prüft deshalb auch Teilungserklärung, Rücklage, Hausgeld und Beschlüsse.

Die klassischen Faktoren sind aus Kauf und Verkauf bekannt. Die Lage umfasst Mikrolage (Straße, Umfeld, Anbindung, Versorgung) und Makrolage (Ort, Region, Nachfrage). Als Ausgangspunkt dient häufig der Bodenrichtwert, der bei Wohnungen allerdings nur anteilig und mittelbar eine Rolle spielt. Die Größe zeigt sich in der Wohnfläche und im Zuschnitt: Zwei Wohnungen mit gleicher Fläche können sich je nach Grundriss, Belichtung, Geschoss, Balkon oder Aufzug deutlich im Wert unterscheiden.

Hinzu kommen Zustand und Ausstattung: Alter, Modernisierungen, Bäder, Böden, Fenster, Heizung und Küche. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Sondereigentum (der Wohnung selbst) und Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen, Heizungsanlage). Für Letzteres trägt jeder Eigentümer anteilig die Kosten, ganz gleich, wie die eigene Wohnung aussieht.

Welche Faktoren im Einzelfall ins Gewicht fallen, hängt vom Objekt ab. Bei einer modernisierten Wohnung in gut geführter Gemeinschaft treten die Gebäudefragen in den Hintergrund, bei einem älteren Haus mit offenem Sanierungsstau können sie den Wert stärker bestimmen als die Ausstattung der Wohnung. Der Liegenschaftszins und die Marktanpassung bilden schließlich ab, wie der Markt diese Merkmale tatsächlich bepreist.

Warum sind Teilungserklärung und Gemeinschaftseigentum so wichtig?

Die Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung legt fest, was zur Wohnung gehört, was Gemeinschaftseigentum ist und wie die Gemeinschaft Entscheidungen trifft. Sie regelt unter anderem die Miteigentumsanteile, die Verteilung der Kosten, mögliche Nutzungsbeschränkungen und ob bestimmte Vorgänge, etwa ein Verkauf oder eine Vermietung, zustimmungspflichtig sind. Unsere Sachverständigen lesen diese Unterlagen, weil sie bestimmen, was tatsächlich bewertet wird.

Ein häufiger Punkt sind Sondernutzungsrechte, etwa an einem Stellplatz, einem Gartenanteil oder einer Terrasse. Ob ein solches Recht wirksam eingeräumt wurde und der Wohnung zugeordnet ist, ergibt sich aus Teilungserklärung und Grundbuch. Ein Stellplatz oder Garten mit gesichertem Nutzungsrecht erhöht in der Regel den Wert, ein bloß geduldetes Nutzungsverhältnis nicht in gleichem Maß. Rechtliche Fragen dazu klärt im Zweifel ein Rechtsanwalt; die rechtliche Beratung ist nicht Teil unserer Leistung.

Unsicher, was in Ihrem Fall passt? Wir sagen es Ihnen ehrlich, gern vorab am Telefon: 09605 / 66 92 588 oder Anfrage senden.

Wie wirken Instandhaltungsrücklage, Hausgeld und Sonderumlagen?

Die Instandhaltungsrücklage ist das Polster der Gemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Eine ausreichend gefüllte Rücklage spricht für eine vorausschauend geführte Gemeinschaft. Eine sehr niedrige Rücklage bei erkennbarem Sanierungsbedarf am Gebäude bedeutet, dass auf die Eigentümer Zahlungen zukommen können, die ein Käufer im Preis berücksichtigt.

Das Hausgeld umfasst laufende Bewirtschaftungskosten, Verwaltung und Zuführung zur Rücklage. Hohes Hausgeld ist nicht automatisch schlecht, niedriges nicht automatisch gut: Entscheidend ist, was es abdeckt und ob es auskömmlich kalkuliert ist. Im Ertragswertverfahren fließen die nicht umlagefähigen Kosten ohnehin als Bewirtschaftungskosten ein.

Sonderumlagen sind einmalige Zahlungen, die die Eigentümer zusätzlich beschließen. Bereits beschlossene oder konkret absehbare Umlagen mindern den Wert, weil der Erwerber sie wirtschaftlich trägt. Ob eine Umlage den Verkäufer oder den Käufer trifft, richtet sich nach Beschlusszeitpunkt und Vereinbarung im Kaufvertrag und gehört in die Hand eines Notars oder Anwalts.

Was verraten Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlung?

Die Protokolle und die Beschluss-Sammlung zeigen, was in der Gemeinschaft tatsächlich geschieht. Gesucht wird vor allem nach beschlossenen oder diskutierten Maßnahmen (Dach, Fassade, Heizung, Aufzug), nach Streitpunkten und anhängigen Verfahren, nach Hinweisen auf Zahlungsrückstände und nach der Art der Verwaltung. Eine Gemeinschaft, die Sanierungen plant und finanziert, ist für einen Käufer berechenbarer als eine, die Entscheidungen seit Jahren aufschiebt.

Fehlen diese Unterlagen, ist das für die Bewertung ein Informationsverlust. Wie Sie sie beschaffen, steht in unserem Beitrag zu den Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten; die Verwaltung stellt sie in der Regel zur Verfügung.

Wie wirken sich Vermietung und Nutzung aus?

Eine vermietete Wohnung wird anders gehandelt als eine leerstehende oder selbst genutzte. Vermietete Wohnungen werden häufiger von Kapitalanlegern gekauft, die auf Mieteinnahmen und deren Entwicklung achten. Liegt die vereinbarte Miete deutlich unter der marktüblichen, kann das den Wert mindern; eine Miete im üblichen Rahmen wirkt neutral. Ob und in welchem Umfang das Mietverhältnis den Wert beeinflusst, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Vertragsinhalt, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. Mehr zur Marktmiete finden Sie unter Mietwertgutachten Wohnen.

Welches Bewertungsverfahren wird angewendet?

Für Eigentumswohnungen ist das Vergleichswertverfahren das naheliegende Verfahren, sofern genügend vergleichbare Kaufpreise oder passende Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses vorliegen. Die Daten werden an die Besonderheiten der Wohnung angepasst, etwa Lage, Zustand oder Ausstattung. Bei vermieteten Wohnungen oder wenn die Rendite im Vordergrund steht, kann ergänzend oder stattdessen das Ertragswertverfahren herangezogen werden. Wie die Verfahren zusammenspielen und was „Verkehrswert“ bedeutet, erklärt der Beitrag zum Verkehrswert.

FaktorWirkung auf den WertQuelle
Lage und UmfeldGrundlage der NachfrageOrtstermin, Marktdaten
Zustand, AusstattungAbschläge oder ZuschlägeBesichtigung, Nachweise
Teilungserklärung, SondernutzungUmfang des EigentumsGrundbuch, Verwaltung
Rücklage, Hausgeld, UmlagenKünftige BelastungWirtschaftsplan, Abrechnung
Beschlüsse, ProtokolleSanierungsbedarf, StreitrisikoBeschluss-Sammlung
VermietungErtrag und KäuferkreisMietvertrag

Einen ersten Eindruck können Online-Rechner geben; ihre Grenzen beschreiben wir unter Online-Bewertung oder Gutachten. Alles zum Ablauf bei Wohnungen finden Sie auf der Seite Eigentumswohnung bewerten.

Aus der Praxis

Häufig wird unterschätzt, wie stark das Gemeinschaftseigentum den Wert beeinflusst. Eine Wohnung kann innen sehr gepflegt sein. Haben aber Dach, Heizung, Fassade oder Tiefgarage Sanierungsbedarf oder stehen hohe Sonderumlagen an, wirkt sich das auf den Wert aus.

Typischerweise fehlen uns die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnungen oder Angaben zur Instandhaltungsrücklage. Wer diese Unterlagen früh bei der Hausverwaltung anfordert, spart Zeit.

Hinweis: Die Aussagen in diesem Beitrag sind allgemein gehalten. Rechtliche und steuerliche Fragen, etwa zur Teilungserklärung oder zu Sonderumlagen, klären Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Für eine Bewertung Ihrer Wohnung erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Wird der Wert einer Eigentumswohnung nur nach Quadratmetern berechnet?
Nein. Die Wohnfläche ist ein Faktor unter mehreren. Lage, Zustand, Grundriss, Gemeinschaftseigentum, Rücklage und Vermietung beeinflussen den Wert ebenso. Ein einfacher Quadratmeterpreis ersetzt deshalb keine Bewertung im Einzelfall.
Wie stark mindert eine niedrige Instandhaltungsrücklage den Wert?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt darauf an, welche Maßnahmen am Gebäude anstehen und wie wahrscheinlich Sonderumlagen sind. Eine niedrige Rücklage bei erkennbarem Sanierungsbedarf wirkt wertmindernd, bei neuwertigem Gebäude weniger.
Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft braucht der Sachverständige?
In der Regel Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Angaben zur Rücklage sowie Protokolle und Beschluss-Sammlung der letzten Jahre. Die Hausverwaltung kann diese meist zur Verfügung stellen.
Welches Verfahren wird bei einer Eigentumswohnung angewendet?
Meist das Vergleichswertverfahren. Bei vermieteten Wohnungen oder fehlenden Vergleichsdaten kann das Ertragswertverfahren hinzukommen. Welches Verfahren passt, entscheidet der Sachverständige nach Datenlage und Objekt.
Sind Sondernutzungsrechte im Wert enthalten?
Ja, wenn sie wirksam eingeräumt und der Wohnung zugeordnet sind. Das ergibt sich aus Teilungserklärung und Grundbuch. Unklare Rechte sollten vorab rechtlich geprüft werden.

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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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