Leere Bürofläche vor der Neuvermietung

Mieterausbau und Anschlussvermietung: Was Neuvermietung kostet

Läuft ein Gewerbemietvertrag aus, beginnt die eigentliche Rechnung. Neuvermietung kostet Zeit, Ausbau und Zugeständnisse, und das alles mindert den Wert, wenn der Vertrag endet.

Foto: Gerrit Burow, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten

Warum das Vertragsende den Wert bestimmt

Kurz gesagt: Ein Gewerbeobjekt ist nur so viel wert, wie seine Erträge nachhaltig fließen. Endet ein Mietvertrag, entstehen Kosten, bevor der nächste Mieter zahlt: Leerstand, Mieterausbau, mietfreie Zeiten, Maklerprovision. Diese Kosten berücksichtigen wir im Gutachten. Wer sie unterschätzt, überschätzt den Wert.

Bei Wohnimmobilien kennen viele nur einen kurzen Leerstand zwischen zwei Mietern. Bei Gewerbe ist das anders: Flächen sind individueller, Mieter investieren selbst, und Verträge laufen oft über viele Jahre. Dadurch kommt dem Vertragsende ein besonderes Gewicht zu. Mehr zur Rolle der Verträge: Gewerbeimmobilie und Mietverträge.

Welche Kosten bei der Anschlussvermietung entstehen

PositionWas gemeint istWie wir sie behandeln
LeerstandsdauerZeit zwischen Auszug und neuem MietbeginnAus Markt und Objekt abgeleitet, siehe Leerstand bewerten
MieterausbauUmbau oder Herrichtung der Fläche für den neuen MieterSiehe Mieterausbau, soweit marktüblich vom Eigentümer getragen
Mietfreie ZeitZugeständnis zu Beginn des neuen VertragsSiehe Mietfreie Zeit
MaklerprovisionVermittlungskosten bei NeuvermietungMarktüblicher Ansatz, falls typisch für den Standort
IncentivesZuschüsse, Staffelstart, UmzugsbeihilfenSoweit marktüblich und belegt
Laufende Kosten im LeerstandBetriebskosten, Grundsteuer, Versicherung ohne MieterEigentümerkosten bis zur Vermietung

Wann eine Anschlussvermietung problematisch wird

  • Kurze Restlaufzeit: Bei Mietverträgen, die bald enden, rechnet der Markt mit Neuvermietungsaufwand, siehe Mietvertragsrestlaufzeit.
  • Spezieller Ausbau: Eine auf einen Mieter zugeschnittene Fläche ist schwer an andere zu vermieten.
  • Schwache Nachfrage: In Lagen mit geringer Nachfrage dauert die Vermietung länger.
  • Verlängerungsoptionen: Eine Option des Mieters kann den Ertrag sichern, aber auch die Miete dauerhaft binden, siehe Verlängerungsoption.
  • Zustand der Fläche: Je älter und veralteter die Fläche, desto höher der Aufwand für den Ausbau.
  • Rückbaupflicht: Wer trägt Rückbau und Instandsetzung bei Vertragsende? Das klärt der Mietvertrag, rechtlich Ihr Anwalt.

Wie das im Ertragswert wirkt

Im Ertragswertverfahren fließen die Kosten über zwei Wege ein: über das Mietausfallwagnis und über besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Das Mietausfallwagnis deckt das allgemeine Risiko ab, die besonderen Merkmale erfassen konkrete Kosten wie anstehenden Mieterausbau oder bereits absehbaren Leerstand. Kosten, die schon im Ertragswert enthalten sind, werden nicht doppelt abgezogen.

Wie sich Nutzungsarten unterscheiden

NutzungsartTypische Besonderheiten bei NeuvermietungFolge für die Bewertung
BüroHoher Ausbau, mietfreie Zeiten, Anforderungen an Technik und EnergieHohe Neuvermietungskosten, abhängig von Lage und Nachfrage
EinzelhandelFrequenz und Branche, Umbau von Schaufenstern und KassenzoneStark standortabhängig, siehe Einzelhandelsimmobilie
Halle und LagerOft geringer Ausbau, aber Tore, Höhe, Boden und Anbindung wichtigGeringere Ausbaukosten, aber Vermietbarkeit hängt von Zuschnitt ab
Praxis und GesundheitFachausbau durch den Mieter, Rückbau schwierigSiehe Ärztehaus und MVZ
Hotel und GastronomieKüche, Brandschutz, InventarHoher Aufwand bei Betreiberwechsel, siehe Hotel und Gastronomie

Wann Mieter selbst ausbauen und was dann zählt

Viele Mieter bauen ihre Fläche selbst aus und tragen die Kosten. Dann ist wichtig, wem die Einbauten gehören und was bei Vertragsende passiert. Bleiben sie in der Fläche und sind für Nachmieter nutzbar, kann das den Wert stützen. Müssen sie zurückgebaut werden, entstehen Kosten, die entweder der Mieter oder der Eigentümer trägt. Die rechtliche Regelung steht im Mietvertrag und gehört in die Prüfung durch einen Anwalt. Für die Bewertung ist entscheidend, wie verwertbar die Fläche nach dem Auszug ist.

Vertragsende, Optionen und Verhandlung

Je früher Eigentümer und Mieter über eine Verlängerung sprechen, desto geringer ist das Leerstandsrisiko. Eine Verlängerung mit Zugeständnissen, etwa einer kurzen mietfreien Zeit oder einem Zuschuss zu Modernisierungen, ist oft günstiger als Neuvermietung. Ein Mietgutachten zeigt, welche Miete am Markt erzielbar ist, und liefert eine Verhandlungsgrundlage.

Ein vereinfachtes Beispiel

Die Zahlen sind fiktive Beispielzahlen. Ein Büroobjekt mit 800 m² hat einen Mieter, dessen Vertrag in 18 Monaten endet. Die marktübliche Miete liegt bei 10 € je m² und Monat, also 8.000 € im Monat. Für die Anschlussvermietung rechnen wir mit sechs Monaten Leerstand (48.000 €), drei mietfreien Monaten für den neuen Mieter (24.000 €), einer Maklerprovision von drei Monatsmieten (24.000 €) und einem Mieterausbau von 120 € je m² (96.000 €). Summe: rund 192.000 €. Diese Kosten werden zeitlich auf den Wert abgezinst und nach dem Stand der Verträge berücksichtigt. Läuft der Vertrag dagegen noch zehn Jahre, spielt die Anschlussvermietung für den Wert eine kleine Rolle.

Was Eigentümer und Käufer tun können

  • Mietverträge und Restlaufzeiten in einer Übersicht zusammenstellen.
  • Früh mit dem Mieter über Verlängerung sprechen und Optionen prüfen.
  • Marktübliche Mieten und Konditionen für vergleichbare Flächen kennen, siehe Mietgutachten Gewerbe.
  • Den Zustand der Fläche dokumentieren, bevor der Mieter auszieht.
  • Kosten für Ausbau und Rückbau in der Kalkulation einplanen.

Für Käufer ist der Blick auf Restlaufzeiten Teil der Ankaufsprüfung. Preise für Gewerbeobjekte nennen wir auf Anfrage.

Weiterführend: Gewerbemiete: ortsüblich.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Mieterausbau bei Gewerbe?
Das regelt der Mietvertrag. Häufig übernimmt der Mieter Teile, bei Neuvermietung am Markt trägt oft der Eigentümer einen Zuschuss oder gewährt mietfreie Zeiten. Die rechtliche Auslegung klärt Ihr Anwalt.
Wie werden mietfreie Zeiten im Gutachten behandelt?
Soweit sie marktüblich sind und am Stichtag absehbar, rechnen wir sie als Kosten der Neuvermietung. Bestehende mietfreie Zeiten in laufenden Verträgen werden gesondert betrachtet.
Wirkt sich die Restlaufzeit stark auf den Wert aus?
Ja, besonders bei kurzen Restlaufzeiten. Je näher das Vertragsende, desto größer ist das Neuvermietungsrisiko im Wert.
Brauche ich ein Gutachten zur Anschlussvermietung?
Ein Verkehrswertgutachten berücksichtigt das Thema ohnehin. Ein Mietgutachten ergänzt es, wenn die marktübliche Miete unklar ist.
Was ist ein Incentive bei Gewerbemiete?
Ein Zugeständnis des Eigentümers an den Mieter, etwa mietfreie Monate, ein Ausbauzuschuss oder eine Umzugsbeihilfe. Sie senken die effektive Miete in den ersten Jahren.

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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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